Vaduz (ots) – Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 4. Dezember 2023 die Verordnung über die Abänderung der Staatspersonalverordnung verabschiedet. Die Verordnungsanpassung bezieht sich in wesentlichen Teilen auf das Gesetz zur Abänderung des Staatspersonalgesetzes, welches vom Landtag im September 2023 verabschiedet wurde.
Ein Schwerpunkt der Verordnungsanpassung ist die Neuregelung der Personalakten und des Datenschutzes. Bislang war dieser Bereich nur unzureichend geregelt. Neu soll der Aufbau des Personalaktes, der Inhalt, der Zugang sowie die Rechte der Angestellten klar geregelt werden. Die Vernichtung und Löschung von Daten aus dem Personalakt wurden zudem gänzlich überarbeitet.
Neu in den Verordnungstext aufgenommen wurden zudem Bestimmungen über den Mindestinhalt des Dienstvertrages, die Verlängerung der Probezeit sowie die einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses. Durch die Aufnahme entsprechender Bestimmungen soll für Klarheit gesorgt und die Rechtssicherheit erhöht werden.
Überarbeitet wurden auch die Bestimmungen über den unbezahlten Urlaub. Dieser wird erweitert und neu abgefasst. Die bisherige Regelung, wonach aus bestimmten Gründen ein unbezahlter Urlaub bis zu 20 Arbeitstagen bezogen werden konnte, wird durch eine Bestimmung zum Ferienkauf ersetzt. Damit soll eine für die Mitarbeitenden günstigere Lösung geschaffen werden. Daneben wurden an verschiedenen Bestimmungen geringfügige Anpassungen vorgenommen, welche sich aus der bisherigen Praxis ergeben haben.
Die Anpassung der Staatspersonalverordnung soll gemeinsam mit der Abänderung des Staatspersonalgesetzes am 1. Januar 2024 in Kraft treten.