Vereinbarung zwischen Amt für Volkswirtschaft und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), Bern
Vaduz (ots) – Die Leiterin des Amtes für Volkswirtschaft (AVW), Katja Gey, und der Leiter der Direktion für Arbeit im Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), Boris Zürcher, unterzeichneten am Freitag, 10. November 2023 in Bern eine Verwaltungsvereinbarung über den Vollzug der Marktüberwachung im Rahmen des schweizerischen Produktesicherheitsrechts auf dem Staatsgebiet des Fürstentums Liechtenstein. Mit dem Abschluss der Vereinbarung vervollständigt Liechtenstein sein System der Marktüberwachung und kommt damit auch einer Verpflichtung des EWR-Abkommens nach.
Auf der Grundlage des Zollvertrags finden das schweizerische Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG) vom 12. Juni 2009 in der geltenden Fassung und die darauf basierenden und ergänzenden Verordnungen auch in Liechtenstein Anwendung.
Das SECO beziehungsweise die vom SECO mandatierten Kontrollorgane werden gemäss der abgeschlossenen Vereinbarung auch in Liechtenstein die Marktüberwachung übernehmen. Dadurch werden Kontrollen für Maschinen, Aufzüge, Gasgeräte, Druckgeräte, einfache Druckbehälter, persönliche Schutzausrüstungen und weitere Produkte, die nicht in den Geltungsbereich anderer bundesrechtlicher Regelungen fallen, durch die mandatierten Kontrollorgane möglich. Die Verwaltungsvereinbarung über den Vollzug des schweizerischen Produktesicherheitsrechts in Liechtenstein wird ab dem 1. Januar 2024 zur Anwendung kommen.
Das Amt für Volkswirtschaft hat im Bereich der Marktüberwachung bereits vergleichbare Verwaltungsvereinbarungen mit dem Bundesamt für Energie (BFE), mit dem Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) und mit dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) abgeschlossen. Die Zusammenarbeit und der Austausch mit den schweizerischen Bundesbehörden funktioniert gut und partnerschaftlich und wird von liechtensteinischer Seite sehr geschätzt.
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