Vaduz (ots) – In ihrer Sitzung vom Dienstag, 28. November 2023 hat die Regierung die Prüfungskommission für Rechtsanwälte für die Mandatsperiode 2024 bis 2027 neu bestellt.
Die Prüfungskommission für Rechtsanwälte wird von der Regierung auf jeweils vier Jahre bestellt. Sie besteht aus fünf Mitgliedern und ebenso vielen Ersatzmitgliedern. Der Kommission gehören je ein Mitglied des Staatsgerichtshofes, des Obersten Gerichtshofes, des Obergerichtes und des Verwaltungsgerichtshofes sowie ein von der Rechtsanwaltskammer namhaft gemachter Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin an.
Den Vorsitz der Prüfungskommission wird, genauso wie in der ablaufenden Mandatsperiode, Hilmar Hoch (Staatsgerichtshof) übernehmen. Neu im Gremium Einsitz nimmt Hubertus Schumacher, der das bisherige Mitglied des Obersten Gerichtshofes, Wigbert Zimmermann, ersetzt. Komplettiert wird die Prüfungskommission durch die Mitglieder Pius Heeb (Rechtsanwaltskammer), Uwe Öhri (Obergericht) und Daniel Tschikof (Verwaltungsgerichtshof) sowie durch die Ersatzmitglieder Franziska Goop-Monauni (Staatsgerichtshof), Hansjörg Lingg (Rechtsanwaltskammer), Jürgen Nagel (Obergericht), Wolfram Purtscheller (Oberster Gerichtshof) und Monika Büchel (Verwaltungsgerichtshof). Letztere ersetzt das bisherige Ersatzmitglied Andreas Batliner (Verwaltungsgerichtshof).
Die Regierung bedankt sich bei den neu- respektive wiederbestellten Mitgliedern für ihre Bereitschaft, in der Prüfungskommission für Rechtsanwälte mitzuwirken und wünscht ihnen bei der Ausübung dieser Tätigkeit viel Freude und Erfolg. Den ausscheidenden Mitgliedern Andreas Batliner und Wigbert Zimmermann dankt die Regierung für ihre bisherige Mitarbeit und wünscht ihnen für die Zukunft alles Gute.