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Erbrecht soll modernisiert werden

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 31. Oktober 2023, den Bericht und Antrag betreffend Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches und des Ausserstreitgesetzes verabschiedet.

Mit dieser Vorlage soll das Erbrecht modernisiert und flexibler als bisher ausgestaltet werden, indem Erblasserinnen und Erblasser künftig über einen grösseren Teil des Nachlasses frei verfügen können. Die Gesetzesvorlage sieht daher die Aufhebung des Pflichtteilsrechts der Vorfahren vor.

Daneben sollen Schenkungen unter Lebenden neu bei der Hinzu- und Anrechnung an den Pflicht- oder Erbteil gleichbehandelt werden, unabhängig davon, um was für eine Art von Schenkung es sich handelt. Zudem soll eine zehnjährige Frist für die Anrechnungspflicht von Schenkungen bei Pflichtteilsberechtigten eingeführt werden.

Eine weitere Änderung stellen die Regelungen zur Abgeltung von Pflegeleistungen dar. Neu sollen gewisse Pflegeleistungen im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens geltend gemacht werden können. Zudem ist vorgesehen, dass Testamente zu Gunsten der früheren Ehegattin oder des früheren Ehegatten bzw. der früheren eingetragenen Partnerin oder des früheren eingetragenen Partners bei Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft als aufgehoben gelten. Dasselbe soll während eines hängigen Scheidungsverfahrens oder einer hängigen Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft gelten.

Ausserdem werden weitere Anpassungen im Nachvollzug der österreichischen Rezeptionsvorlage vorgenommen, wie die Anpassung der Erbunwürdigkeitsgründe und der Enterbungsgründe. Schliesslich werden auch die Verjährungsfristen vereinheitlicht. Alle Ansprüche aus dem Erbrecht sollen neu einer relativen Verjährungsfrist von drei Jahren und einer absoluten Verjährungsfrist von 30 Jahren unterliegen.

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