Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 31. Oktober 2023, die Stellungnahme zur Beantwortung der Fragen betreffend die Abänderung des Sachenrechts verabschiedet, die anlässlich der ersten Lesung im Landtag am 5. Oktober 2023 aufgeworfen wurden.
Mit der Gesetzesvorlage soll klargestellt werden, dass öffentlich-rechtliche Grundlasten auch ohne Eintragung im Grundbuch entstehen. Zudem werden die öffentlich-rechtlichen Grundlasten als Kosten einer Baulandumlegung oder Erschliessungskosten im Zusammenhang mit einer Baulandumlegung oder einer sonstigen öffentlichen Erschliessung definiert. Obwohl Letztgenannte ohne Eintragung im Grundbuch als öffentlich-rechtliche Grundlast entstehen, sollen diese zur Sicherstellung der Publizität künftig zwingend im Grundbuch angemerkt werden, weil es sich unter Umständen um hohe Beträge handelt und allfällige Handänderungen im Wissen um diese Belastung stattfinden sollen.
Die Fragen anlässlich der ersten Lesung betrafen insbesondere den Zeitpunkt der Anmerkung von Erschliessungskosten im Grundbuch und deren Geltendmachung durch die Gemeinden.