Vaduz (ots) – Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 3. Oktober 2023 den Bericht und Antrag betreffend das Abkommen zur Koordinierung der sozialen Sicherheit zwischen Island, dem Fürstentum Liechtenstein, dem Königreich Norwegen und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland genehmigt. Mit diesem Abkommen wird im Bereich der sozialen Sicherheit weitgehend der Status quo vor Brexit wiederhergestellt.
Die europäischen Koordinierungsvorschriften stellen sicher, dass Menschen, die in einen anderen EWR-Staat ziehen, ihren Sozialversicherungsschutz, z. B. Rentenansprüche und Gesundheitsversorgung, nicht verlieren und stets wissen, welche nationalen Rechtsvorschriften für sie gelten. Bis zum 31. Dezember 2020 galt die sozialversicherungsrechtliche Koordinierung auch für das Vereinigte Königreich (UK). Mit dem Austritt aus der EU und dem EWR sind diese Bestimmungen im Verhältnis zu UK ausser Kraft getreten.
Mit dem Abkommen, das Island, Liechtenstein und Norwegen gemeinsam mit UK abgeschlossen haben, wird die Koordinierung im Sozialversicherungsbereich auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Das Abkommen gewährleistet, dass Personen, die sich aus beruflichen Gründen in einem der Vertragsstaaten niederlassen, bei den Sozialversicherungen nicht benachteiligt werden. Es gewährt den Versicherten weitgehende Gleichbehandlung und erleichtert den Zugang zu Leistungen wie bspw. Renten, insbesondere durch die Anrechnung von Versicherungszeiten. Die Auszahlung von Leistungen ins Ausland wird sichergestellt und die Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Vertragsstaaten geregelt. Ausserdem fördert das Abkommen die Mobilität von Arbeitskräften, indem Doppelunterstellungen und Versicherungslücken vermieden werden.