Leserbrief von Jochen Hadermann, Triesen
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat anfangs 2020 den „Notstand von internationaler Tragweite“ ausgerufen und diesen erst im Mai 2023 aufgehoben. Während die WHO von einem Erfolg ihrer Massnahmen spricht, sind die Kritiker da ganz anderer Meinung:
Ungenaue und gefälschte Daten ergeben ein anderes Bild, wenn sie korrigiert werden. Aud der Vergleich der Situation in den Staaten, die die Empfehlungen der WHO umgesetzt haben mit Staaten, die einen eigenen souveränen Weg der Verhältnismässigkeit gingen, spricht nicht für die WHO.
Umso gravierender ist es, dass die WHO jetzt daran ist, die Grundlagen ihrer wichtigsten Verträge so zu ändern, dass sie fast uneingeschränkte Verfügungsmacht über die nationalen Gesundheitsmassnahmen erhalten würde. So würden aus den bisherigen WHO-Empfehlungen völkerrechtlich bindende Verpflichtungen. Menschenrechte sollen gestrichen und durch neue Modeströmungen wie Gleichheit ersetzt werden. Der Souverenitätsverlust der Mitgliedstaaten wäre massiv, die Einschränkungen der individuellen Freiheitsrechte gross.
Dazu kommt, dass die WHO keiner staatlichen Kontrolle untersteht und grösstenteils privat finanziert ist. Kritik zieht zu Recht auch Art. 17 des Pandemievertrags auf sich:
Demnach müssten die Mitgliedstaaten die Verbreitung von Fehl- und Falschinformationen bekämpfen. Das „riecht“ sehr nach weltweiter Zensur und einer Bestätigung der unkritischen Haltung der Hauptmedien während der Coronazeit.
Für Liechtenstein stellt sich die Frage, wie es sich angesichts dieser besorgniserregenden Entwicklung verhalten soll. Als Nichtmitglied, das aber via Zollvertrag weiterhin an die Schweiz gebunden ist, wäre es mehr als angemessen, wenn Liechtenstein der Schweiz auf allen möglichen diplomatischen Wegen signalisieren würde, wie kritisch wir den vorgesehenen neuen Bestimmungen gegenüberstehen. Es geht auch um unsere Souverenität und selbstverständlich um das Wohl unseres Volkes gemäss Verfassungsauftrag. Dazu kommt, dass es eilt, denn die WHO beabsichtigt die neuen Regeln an Ihrer Generalversammlung im Mai 2024 absegnen zu lassen.“