Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 4. September 2023 die Vernehmlassungsfrist betreffend die Vorlage zur Totalrevision des Brandschutzgesetzes bis zum 20. Dezember 2023 verlängert.
Mit der Gesetzesvorlage soll das Brandschutzgesetz von 1975 den heutigen Anforderungen angepasst und damit modernisiert werden. Das neue Brandschutzgesetz regelt den vorbeugenden Brandschutz sowie die Organisation und Durchführung des Brandschutzes und enthält Rechtsschutz-, Straf- und Schlussbestimmungen.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li bezogen werden.