Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge des Staates
Die Regierung hat am Montag, 4. September 2023 einen Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge des Staates genehmigt.
Mit dem gegenständlichen Vernehmlassungsbericht geht die Regierung einerseits im Detail auf die heutige Ausgangslage, die Hintergründe und Herausforderungen ein und zeigt andererseits auf, welche Massnahmen für eine zukunftsfähige Lösung für die Personalvorsorge der über 4’000 bei der Stiftung Personalvorsorge Liechtenstein (SPL) versicherten Personen zu ergreifen sind.
Unerwünschte Umverteilungen aufgrund der historischen Zinssituation
Die SPL wurde im Rahmen der Sanierung der Pensionskasse des Landes im Jahr 2014 gegründet und nahm am 1. Juli 2014 ihren Betrieb auf. Aufgrund der damaligen Ausfinanzierung in Kombination mit Darlehen des Landes und der angeschlossenen Unternehmen lag der Deckungsgrad der SPL zu Beginn bei 93%.
Nach einem erfreulichen Start des neuen Vorsorgewerks hat die aussergewöhnliche Zinssituation mit jahrelangen Negativzinsen die SPL stark belastet. So musste sie den technischen Zinssatz zweimal senken, um diesen langfristig mit den Erträgen finanzieren zu können. Die Senkung des technischen Zinssatzes führte zu einer Belastung des Deckungsgrades, da das Vorsorgekapital der Rentner entsprechend erhöht werden musste. Diese Mittel stehen damit den Aktivversicherten nicht mehr zur Verfügung und fehlen für zukünftige Renten.
Zudem konnten die für die Finanzierung der Renten notwendigen Renditen an den Märkten über mehrere Jahre nicht erzielt werden, was zu einer zusätzlichen Umverteilung von den Aktivversicherten zu den Rentnern führte.
Der Grad der Umverteilung in der SPL hat aufgrund der Entwicklungen der letzten Jahre ein nicht mehr vertretbares Ausmass angenommen. Der Stiftungsrat hat alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft, um die Umverteilungen zu reduzieren, stösst dabei aber an seine Grenzen, weshalb das Land Liechtenstein tägig werden muss.
Ziel der im Vernehmlassungsbericht vorgeschlagenen Massnahmen ist es, diese in den letzten Jahren aufgetretenen negativen Folgen für die SPL zu beseitigen und das Vorsorgewerk zukunftsgerichtet auszugestalten. Dazu sollen zum einen die bestehenden unerwünschten Umverteilungen von den Aktivversicherten zu den Rentnern beseitigt und die bislang erfolgten Umverteilungen teilweise ausgeglichen werden. Zum anderen soll die SPL so ausgestaltet werden, dass sie in Zukunft variabler auf wirtschaftliche Entwicklungen reagieren kann und das Vorsorgeniveau nicht weiter abgesenkt werden muss.
Variantenbericht im Landtag behandelt
Mit Bericht und Antrag 2023/20 hat die Regierung dem Landtag verschiedene Varianten für die zukünftige Ausgestaltung der SPL aufgezeigt. Der Landtag behandelte diesen Bericht in seiner Sitzung vom April 2023. Nach einer eingehenden Diskussion folgte der Landtag grossmehrheitlich den Vorschlägen der Regierung und beauftragte diese, einen Vernehmlassungsbericht auszuarbeiten, wie die von der Regierung empfohlene Variante der im Detail umgesetzt werden soll.
Massnahmen im Vernehmlassungsbericht
Konkret schlägt die Regierung vor, eine geschlossene Rentnerkasse für Renten, die vor dem 30. Juni 2014 gesprochen wurden, zu schaffen. Dabei wird sich die Situation dieser Rentnerinnen und Rentner nicht verändern, da die geschlossene Kasse ausfinanziert sowie mit einer Finanzierungsgarantie gesichert wird. Die Massnahme trägt aber dazu bei, dass zukünftig keine unerwünschten Umverteilungen zwischen Aktivversicherten und diesen Rentenbeziehenden mehr erfolgen.
Des Weiteren wird die Möglichkeit der Ausrichtung einer variablen Rente gesetzlich vorgesehen. Diese Massnahmen hat zum Ziel, die Renten auf freiwilliger Basis an den Finanzertrag zu koppeln und so unerwünschte Umverteilungen in beide Richtungen zu verhindern bzw. zu minimieren.
Ausserdem sollen die Renten, die nach dem 30. Juni 2014 gesprochen wurden, ausfinanziert werden. Mit dieser Massnahme sollen die in den letzten zehn Jahren erfolgten unerwünschten Umverteilungen zwischen Aktivversicherten und Rentenbeziehenden weitgehend ausgeglichen werden.
Zudem wird vorgeschlagen, die bestehenden Darlehen in Eigenkapital umzuwandeln. Dies hat aufgrund der bereits in der Vergangenheit erfolgten Wertberichtigungen keine Auswirkungen auf die Landesrechnung. Gleichzeitig wird die Basis der SPL gestärkt.
Zu guter Letzt sollen die Sparbeiträge erhöht werden. Da diese Beiträge direkt den individuellen Konten der Aktivversicherten gutgeschrieben werden, spart jede und jeder Versicherte für sich selbst. Dadurch kann das Leistungsziel mittelfristig erhöht werden, was zu höheren Renten im Alter führt. Da die Erhöhung der Sparbeiträge den Solidaritätsbeiträgen entspricht, hat diese Massnahme für die meisten Versicherten gegenüber heute keine spürbaren Auswirkungen.
Gesamtkosten von CHF 64.8 Mio. für das Land
Die Gesamtkosten der Massnahmen betragen CHF 171.6 Mio., wobei CHF 93.5 Mio. (Umwandung Darlehen) weder liquiditäts- noch ergebniswirksam sind. Effektiv betragen die Gesamtkosten der Massnahmen somit CHF 78.1 Mio., wovon CHF 64.8 Mio. auf das Land entfallen.
Keine Sanierungsmassnahmen
Diese Massnahmen sind keine Sanierungsmassnahmen und die SPL ist kein Sanierungsfall. Dies zeigt die Entwicklung der letzten Jahre. Per Ende 2021 weist die SPL einen Deckungsgrad von 103.6% aus, konnte diesen also seit 2014 um 10.6 Prozentpunkte steigern. Das Jahr 2022 war aber auch für die SPL ein schlechtes Jahr, der Deckungsgrad sank auf 90%. Der Stiftungsrat hat proaktiv Massnahmen ergriffen (z.B. keine Verzinsung der Sparkonti), um die Situation aus eigener Kraft bewältigen zu können und der Deckungsgrad liegt zwischenzeitlich wieder über 90%. Auch wenn aus heutiger Sicht keine eigentlichen Sanierungsmassnahmen notwendig sind, erachtet die Regierung das Einleiten von Massnahmen zur zukunftsgerichteten Ausgestaltung der staatlichen Personalvorsorge als angezeigt.
Die SPL muss für die Arbeitnehmenden attraktiv bleiben, damit das Land und die angeschlossenen Betriebe auch in Zeiten des Fachkräftemangels bei der Rekrutierung von Personal konkurrenzfähig sind. Die in den letzten Jahren ergriffenen Massnahmen wie die Senkung des Umwandlungssatzes und des technischen Zinssatzes haben die Situation derart verschärft, dass weitere Massnahmen zu Lasten der Aktivversicherten nicht mehr vertretbar erscheinen.
Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 20. Oktober 2023.