Angesichts der anhaltenden Teuerung und der damit steigenden Kosten der Kindererziehung fordert die FBP eine Anpassung der Familienleistungen, die seit 2007 unverändert geblieben sind. Auch damals wurden Sie auf Initiative der FBP erhöht. Von: Gregor Meier
„Die Erziehung von Kindern ist mit hohen Kosten verbunden“, erklärte FBP-Fraktionssprecher Daniel Oehry. Er führte aus, dass die Gesamtkosten für die Erziehung eines Kindes bis zum 20. Lebensjahr beachtliche 370’000 Franken betragen. Diese Berechnung berücksichtigt noch nicht einmal die indirekten Kosten, wie den Einkommens- und Pensionsverlust durch Teilzeitarbeit.
Aus diesem Grund schlägt die FBP eine Erhöhung der Familienzulagen um 8,6% vor. Aufgrund der Aufrundung auf volle 10 Franken würde dies in der Praxis einer effektiven Erhöhung von 9% entsprechen.
Die Abgeordnete Bettina Petzold-Mähr stellte die Einzelheiten der Initiative vor: Die Kinderzulage bis zum 10. Lebensjahr würde von derzeit 280 Franken auf 310 Franken angehoben. Ab dem 10. Lebensjahr steigt sie von 330 Franken auf 360 Franken. Die Geburtenzulage für das erste Kind würde von 2’300 Franken auf 2’500 Franken erhöht, bei Zwillingsgeburten von 2’800 Franken auf 3’050 Franken. Die Alleinerziehenden-Zulage soll von 110 Franken auf 120 Franken angehoben werden.
Die Finanzierung der vorgeschlagenen Erhöhung soll aus dem Überschuss der Familienausgleichskasse (FAK) erfolgen, der derzeit bei etwa 14 bis 15 Mio. Franken liegt. Die FBP schätzt die Kosten der Initiative auf 4.5 Mio. Franken. Darüber hinaus verfügt die FAK aufgrund des positiven Börsenjahrs 2022 über eine Reserve von 237 Mio. Franken.
Die Erhöhung würde demnach zu keinem Defizit bei der FAK führen.