Die Titelschlagzeile der Vaterlandausgabe vom 16. September 2023 bewegt mich zu diesem eGD-Not-Aus-Gedanken. Die Informationen dieses Beitrages liefern überraschende Details, die mir bisher nicht bekannt waren bzw. dementiert wurden.
Ein Not-Aus-Schalter dient dazu, eine Gefahrensituation einzuschränken. Diesen Moment sehe ich in Anbetracht der vorliegenden eGD-Informationen gegeben.
Der anfangs erwähnte Beitrag informiert u. a., dass die IP-Adressen zur eGD-Webseite im Besitz eines US-Unternehmens sind und jede Kommunikation zur eGD-Website an diese IP-Adressen gesendet wird. Diesbezüglich wird der fehlende Datenschutzhinweis als problematisch genannt; ebenso, dass dieses US-Unternehmen dem «Cloud-Act» unterstellt ist. Dadurch werde US-Behörden Datenzugriff gewährleistet, selbst dann, wenn die Speicherung nicht in den USA erfolgt.
Es ist erstaunlich, wie im kleinen Liechtenstein mit genetischen Daten in Sachen eGD umgegangen wird. Kurzerhand wurden diese im eGD-Gesetz «eingebettet» und in der offiziellen Informationsbroschüre ignoriert.
Die Schweiz lässt eine andere Sorgfalt in dieser allerhöchstsensiblen Thematik walten. So werden genetischen Daten im Gesetz des elektronischen Patientendossier nicht erwähnt. Diese sind in anderen Gesetzen streng geregelt (Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen GUMG, Humanforschungsgesetz HFG).
Zentrale Aspekte sind u. a. der Schutz der Persönlichkeit, das Verhindern von Missbräuchen und die Sicherstellung der Qualität der Untersuchungen. Die zentrale Regel lautet, dass die betroffene Person nach hinreichender Aufklärung immer schriftlich einwilligen muss.
Es stellt sich die Frage, wie es in Liechtenstein zu einem derart sorglosen Umgang mit genetischen Daten kommen konnte? Welches Nutzen- / Risikoverhältnis rechtfertigt dieses Agieren?
Werte Regierende, bitte betätigen Sie den eGD-Not-Aus-Schalter. Mit der gewählten eGD-Praxis gehen Gefahren einher, die nichtwiedergutzumachende Schäden generieren können.