Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien und Rumänien

Vaduz (ots) – Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Montag, 4. September 2023 die Berichte und Anträge an den Landtag zu den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Italien und Rumänien genehmigt.

Der Ausbau des DBA-Netzwerkes ist einer der zentralen Eckpfeiler der liechtensteinischen Standortpolitik. Durch ein DBA wird die Doppelbesteuerung im grenzüberschreitenden Verkehr verhindert und allfällige Quellensteuern werden reduziert bzw. abgebaut. Im Weiteren können Verrechnungspreisfragen in einem institutionalisierten Rahmen mit dem Partnerstaat besprochen werden und die Rechtssicherheit wird beispielsweise durch die Möglichkeit von Verständigungsverfahren bzw. Schiedsverfahren erhöht. Dadurch werden wiederum Investitionen befördert und Marktzutritte erleichtert.

Gegenstand der Abkommen ist die Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen respektive vom Vermögen und die Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung. Die Abkommen entsprechen dem internationalen Standard der OECD. Zugleich wurde der liechtensteinischen Abkommenspraxis und derjenigen von Italien und Rumänien Rechnung getragen. Wie in allen liechtensteinischen DBA wurde der steuerliche Informationsaustausch nach internationalem Standard vereinbart.

Mit der Unterzeichnung des DBA mit Italien konnten langjährige Verhandlungen mit einem der wichtigsten Handelspartner Liechtensteins zu einem guten Abschluss gebracht werden. Das DBA mit Rumänien erweitert das liechtensteinische DBA-Netzwerk um einen weiteren EU-Staat und stärkt die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Liechtenstein und Rumänien. Beide DBA stellen einen wichtigen Schritt zur Erhöhung der Rechtssicherheit bei grenzüberschreitenden Investitionen dar.

Die Berichte und Anträge können bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Berichte und Anträge) bezogen werden.