Leserbrief von Max Burgmeier, Initiative A
Der Bericht des Liechtenstein-Instituts zu Covid ist zwar umfangreich, blendet aber einige wichtige Punkte aus. Nachstehend eine (unvollständige) Auflistung weiterer Fragen für unseren Landtag, die es aufzuarbeiten gilt:
Hat sich die Regierung die Frage der Verhältnissmässigkeit der Massnahmen gestellt?
Wurden im Rahmen der erlassenen Massnahmen bei der Gesetzgebung (Gesetze wie auch Verordnungen) Verhältnismässigkeitsprüfungen durchgeführt?
Wenn ja, weshalb wurden diese im Rahmen der Aufforderung durch den offenen Brief von Amnesty International vom 24. Dezember 2021 nicht im Sinne des Transparenzgebots nach Art. 1 Abs. 2 Informationsgesetzes veröffentlicht?
Weshalb wurde durch das Liechtenstein-Institut die Einhaltung des rechtsstaatlichen Prinzips der Verhältnismässigkeitsprüfung bei der Gesetzgebung nicht überprüft?
Die 2G-Massnahmen hatten sich als nicht grundrechtskonform erwiesen.
Welche Massnahmen waren sinnvoll, welche nicht? Z.B.: Schulschliessungen, Abriegelung der Pflegeheime,
2G-Massnahmen, Maskenpflicht, Sperrung von Spielplätzen.
Auswirkung von Maskenpflicht, Schulschliessungen und Home-Schooling für unsere Kinder?
Was war der Nutzen und Schaden der Shutdowns für Gesellschaft und Wirtschaft?
Zur Erinnerung: In unserer Verfassung heisst es: „Die oberste Aufgabe des Staates ist die Förderung der gesamten Volkswohlfahrt“!
Wie waren die Auswirkungen der Pandemie auf die Gesundheitskosten?
Was hat die Beschaffung und Entsorgung von Impfstoffen und medizinischen Gütern, Tests, Aufbau und Betrieb der Impfzentren, Ausgaben für Kampagnen und Werbung, Betrieb des Contact-Tracing-Teams gekostet?
Was hat uns die gesamte Pandemie schlussendlich gekostet?
Was haben die Medien für eine Rolle gespielt?
Wurde der Datenschutz eingehalten?
Nach der massiven gesellschaftlichen Spaltung kann eine Versöhnung nur gelingen, wenn alles sauber aufgearbeitet und auf den Tisch kommt. Wir erwarten von der Politik keine Entschuldigung, aber das ehrliche Bemühen um eine umfassende Aufarbeitung. Die ist man allein schon den während und wegen der Massnahmen unter unwürdigen Umständen Verstorbenen und insbesondere unseren Kindern und Jugendlichen schuldig.