Vaduz (ots) – Liechtenstein hat sein innerstaatliches Verfahren zum Abkommen vom 20. Oktober 2022 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Austausch von Daten betreffend gesperrte Spielerinnen und Spieler im Geldspielbereich abgeschlossen.
Nachdem der Landtag in seiner Sitzung vom 4. Mai 2023 dem Abkommen seine Zustimmung erteilt hat und die Referendumsfrist ungenutzt verstrichen ist, hat Liechtenstein der Schweiz mitgeteilt, dass die liechtensteinischen Voraussetzungen für das Inkraftsetzen des Vertrags erfüllt sind.
Das bilaterale Abkommen schafft die Grundlage für den Austausch von Daten gesperrter Spielerinnen und Spieler. Dadurch soll verhindert werden, dass in einem Land gesperrte Personen in einer Spielbank des jeweils anderen Landes weiterspielen können. Casinobetreiber beider Länder müssen künftig die Daten der gesperrten Personen austauschen. Zudem werden sie zur gegenseitigen Anerkennung und Anwendung von Spielsperren verpflichtet.
Es gilt nun abzuwarten, bis auch die Schweiz ihr innerstaatliches Verfahren abgeschlossen hat und Liechtenstein darüber informiert. Das Abkommen wird dann 60 Tage nach der Mitteilung in Kraft treten.