Demokratie lebt durch Mitbestimmung
Replik zum Bericht des Vaterlandjournalisten equ vom 9.8.2023. Wie dem Artikel entnommen werden kann, wünschen sich viele Bürger eine Mitsprache bei der Bestellung der Regierung. Diesen Wunsch erfüllen die Demokraten pro Liechtenstein (DpL) mit ihrer eingereichten Verfassungsinitiative.
Wie läuft das Wahlprozedere ab?
Die Parteien und auch andere Gruppierungen können neben Abgeordneten neu auch Regierungsräte und allenfalls einen Regierungschef/in auf die Wahllisten schreiben lassen. Die Anforderung für eine Kandidatur sind für Regierungsmitglieder gleich wie für Landtagsabgeordnete. Zur Wahl vorgeschlagene Regierungsmitglieder können sich gleichzeitig auch für ein Landtagsmandat bewerben.
Der Wahlvorgang im Einzelnen
Bei der Landtagswahl gibt es wie bisher Wahllisten mit Abgeordneten. Neu würde es zusätzliche Listen mit Regierungsrats- und Regierungschefkandidaten/innen geben. Auf der Wahlliste des Oberlands stehen die Oberländer Regierungsratskandidaten/innen, auf derjenigen des Unterlands die Unterländer Regierungsratskandidaten/innen. Die zwei Regierungsratskandidaten/innen mit den meisten Stimmen im jeweiligen Wahlkreis, also zwei aus dem Unterland und zwei aus dem Oberland, total vier, werden dem Landtag zur Wahl empfohlen. Die Volks-Wahl des Regierungschefs erfolgt mit einer Liste über das ganze Land. Der Regierungschef-Kandidat/in mit den meisten Stimmen wird zusammen mit den erwähnten 4 Regierungsräten/innen an der Eröffnungssitzung des Landtages den Abgeordneten zur Wahl in die Regierung empfohlen. Wenn dreizehn oder mehr von 25 Abgeordneten in einer geheimen Wahl das Wahlergebnis der Stimmbürger bestätigen, werden die vom Volk gewählten Regierungskandidaten/innen dem Landesfürsten zur Ernennung empfohlen.
Das Volk und nicht ein paar Parteiobere entscheiden
Der wesentliche Unterschied ist, dass nicht wie bis jetzt ein paar Parteiobere, sondern neu das Volk dem Landtag und indirekt dem Landesfürsten die Personen empfiehlt, welche die Regierungsaufgaben übernehmen sollen.
Der Vaterlandjournalist equ meint im Titel seines Beitrages, das wäre ohne Änderung der Verfassung umsetzbar. „Der Landtag könnte sich darauf einigen, nur Landtagsmitglieder in die Regierung zu wählen“. Der Landtag „könnte“, das ist unsicher. Die Demokraten pro Liechtenstein mögen keine halben Sachen. Das Volksrecht in die Verfassung eintragen sorgt für Stabilität und Sicherheit. Die Demokratie lebt von der Mitbestimmung durch das Volk.
Thomas Rehak, Triesen
Herbert Elkuch, Schellenberg