Anpassung der Eignerstrategie der LKW

Stellungnahme der Regierung 

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 29. August 2023 die Stellungnahme betreffend die Prüfung des Antrags des Landtags auf Anpassung der Eignerstrategie der Liechtensteinischen Kraftwerke gemäss Antrag der Abgeordneten Thomas Rehak und Herbert Elkuch vom 2. Mai 2023 verabschiedet.

Gegenstand der beantragten Anpassung der Eignerstrategie ist die Einführung
eines Strompreisdeckels durch die LKW für die zweite Hälfte des Jahres 2023 und
das Jahr 2024 in den Kundensegmenten Privatkunden, Gewerbekunden und
Dienstleister.

In Ihrer Stellungnahme geht die Regierung auf die beantragte Anpassung der
Eignerstrategie ein. Sie berücksichtigt dabei insbesondere die gesetzlichen
Vorgaben für die Steuerung öffentlicher Unternehmen sowie die staatlichen
Beihilfenregelungen des EWR-Rechts.

Aus Sicht der Regierung ist die Einführung eines Strompreisdeckels für die LKW
abzulehnen. Die Regierung hat bereits Entlastungsmassnahmen zur Abfederung der
Energiepreissteigerungen umgesetzt, die zielgerichtet und bedarfsgerecht
Haushalte und Unternehmen unterstützen. Ein staatlich verordneter
Strompreisdeckel widerspricht marktwirtschaftlichen Grundsätzen und würde zu
Doppelförderungen bzw. einer Überförderung führen. Darüber hinaus müsste ein
solcher Eingriff in die unternehmerische Freiheit auf einer klaren gesetzlichen
Grundlage beruhen und für alle Stromanbieter sowie Kundengruppen
diskriminierungsfrei gelten. Zudem unterminiert ein Preisdeckel den wichtigen
Lenkungseffekt in einer Energiemangellage und behindert Anreize zur
Energieeinsparung und Effizienzsteigerung. Auch die Liechtensteinischen
Kraftwerke sprechen sich in ihrer Stellungnahme gegen die Einführung eines
Strompreisdeckels aus.

Folglich empfiehlt die Regierung dem Hohen Landtag, von einer Beauftragung der
Regierung zur Anpassung der Eignerstrategie für die Liechtensteinischen
Kraftwerke abzusehen.