Die Regierung hat an ihrer letzten Sitzung die Stellungnahme betreffend die Abänderung des Mediengesetzes und des Tabakpräventionsgesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1808 über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) verabschiedet.
Die überarbeiteten Vorschriften der AVMD-RL tragen dem veränderten Marktumfeld
und dem technologischen Wandel im Bereich der audiovisuellen Mediendienste
Rechnung und gelten nicht mehr wie bislang nur für Fernsehveranstalter und
Anbieter von audiovisuellen Mediendiensten auf Abruf, sondern erfassen auch
Video-Sharing-Plattformen wie YouTube, Netflix oder Facebook, Instagram oder
TikTok. Diese Plattformen werden in bestimmten Bereichen künftig vergleichbaren
Standards unterworfen wie klassische Fernsehsender.
Mit der Stellungnahme beantwortet die Regierung die anlässlich der ersten Lesung
aufgeworfenen Fragen, soweit sie nicht bereits während der Landtagsdebatte
abschliessend beantwortet wurden. Diese betreffen im Wesentlichen die
Offenlegungspflichten im Medienbereich, die Kennzeichnungspflichten sowie die
Produktplatzierung.