Maisanbau 2024 zur Bekämpfung des Maiswurzelbohrers erneut eingeschränkt

Im Jahr 2021 wurde erstmals der aus Nordamerika stammende Maiswurzelbohrer (Foto) im Fürstentum Liechtenstein im Rahmen eines Monitorings festgestellt.

In diesem Jahr wurde zum dritten Mal in Folge der aus Nordamerika stammende Maiswurzelbohrer im Fürstentum Liechtenstein im Rahmen eines Monitorings festgestellt.

Auch im Rheintal wurde dieser Schädling heuer erneut aufgefunden.

Der Maiswurzelbohrer ist in der Schweizerischen Pflanzengesundheitsverordnung geregelt, die über den Zollvertrag in Liechtenstein direkt anwendbar ist.

Gestützt auf die Verordnung hat das Schweizerische Bundesamt für Landwirtschaft die Richtlinie Nr. 6 zur Bekämpfung des Maiswurzelbohrers vom Juli 2019 (in Kraft seit 1. August 2019) erlassen. Somit gilt diese Richtlinie via Zollvertrag auch für Liechtenstein. Die Massnahmen in Liechtenstein sind deshalb identisch mit den Massnahmen in der Schweiz.

Aufgrund dieser Ausgangslage hat das Amt für Umwelt am 31. August 2023 eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Maisanbau für das Kalenderjahr 2024 auf denjenigen Flächen verbietet, auf denen bereits im Kalenderjahr 2023 Mais angebaut wurde. Diese Vorgabe zur Fruchtfolge ist eine sehr effektive Massnahme, um die Population des Maiswurzelbohrers auf einem tiefen Niveau zu halten.

Die Allgemeinverfügung wurde im elektronischen Amtsblatt sowie im Liechtensteiner Vaterland kundgemacht und ist unter http://www.llv.li bei „Privatpersonen“ unter „Freizeit, Umwelt & Tierhaltung“ im Bereich „Pflanzenschutz“ der Landwirtschaft abrufbar. Die Rechtsmittelfrist dauert 14 Tage ab Veröffentlichung. Einer allfälligen Beschwerde kommt keine aufschiebende Wirkung zu.