Kreditantrag für Umnutzung Postgebäude – Landesbibliothek

B+A für Ergänzungskredit der Umnutzung des Post- und Verwaltungsgebäudes Vaduz für die Landesbibliothek verabschiedet

 

Vaduz (ots) – Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 29. August 2023 den Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung von Ergänzungskrediten für die Umnutzung des Post- und Verwaltungsgebäudes Vaduz für die Liechtensteinische Landesbibliothek genehmigt.

Im Jahr 2019 wurde vom Landtag ein Verpflichtungskredit von CHF 22.0 Mio. für die Umnutzung des Post- und Verwaltungsgebäudes Vaduz für die Liechtensteinische Landesbibliothek genehmigt. Diese Investitionskosten werden dem Baukostenindex angepasst und betragen heute (Stand Index Oktober 2022) rund CHF 25.3 Mio. Die Gemeinde Vaduz hat für die Umnutzung des Post- und Verwaltungsgebäudes für die Liechtensteinische Landesbibliothek einen einmaligen (nichtindexierten) Investitionskostenbeitrag in der Höhe von CHF 3.0 Mio. zugesichert.

Mit dem aktuell von der Regierung verabschiedeten Bericht und Antrag beantragt die Regierung für die Umnutzung des Post- und Verwaltungsgebäudes Ergänzungskredite.

Ein Teil der beantragten finanziellen Mittel dient der Anpassung des Projekts in den beiden Bereichen „Nachhaltigkeit und Ökologie“ sowie „Aussenraumgestaltung und Biodiversität“. Die dafür beantragten Mittel belaufen sich auf CHF 1.85 Mio.

Anstatt der Zertifizierung nach Minergie soll mit den zusätzlichen Mitteln die höhere Nachhaltigkeitszertifizierung mit dem Label „Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz“ (SNBS) angestrebt werden. Für die Umsetzung der damit einhergehenden baulichen Nachhaltigkeitsmassnahmen, wie die Nutzung von Recyclingbeton oder erhöhte Anforderungen an einen umweltschonenden Betrieb (Messkonzept, zusätzliche Messstellen usw.), sind CHF 0.92 Mio. erforderlich. Mit den weiteren CHF 0.93 Mio. soll der bestehende Aussenraum um das Post- und Verwaltungsgebäude durch Förderung der Biodiversität und Begrünung der Flächen aufgewertet werden.

Der andere Teil der beantragten finanziellen Mittel dient dem Ausgleich der Teuerung. Der Investitionskostenbeitrag der Gemeinde Vaduz über CHF 3.0 Mio. unterliegt, anders als die mit Finanzbeschluss 2019 durch den Landtag genehmigten Investitionskosten, nicht der Indexierung. Seit der Zusicherung der Gemeinde Vaduz, einen einmaligen Investitionskostenbeitrag auszurichten, sind rund CHF 450’000 an Bauteuerung angefallen. Auf Anfrage des Ministeriums für Infrastruktur und Justiz hat der Gemeinderat Vaduz im Juli 2023 beschlossen, einen Teil der bisher teuerungsbedingt angefallenen Kosten zu übernehmen und den Investitionskostenbeitrag um CHF 300’000 auf CHF 3.3 Mio. zu erhöhen. Die mit diesem Bericht und Antrag beantragten finanziellen Mittel in der Höhe von CHF 150’000 dienen dem Ausgleich des übrigen Teils der teuerungsbedingt auf den Investitionskostenbeitrag der Gemeinde angefallenen Kosten.

Bei der Annahme einer Bauteuerung im Zeitraum von 2023 bis 2026 im selben Umfang wie in den letzten Jahren, ergäbe sich zudem ein weiterer Finanzbedarf im Umfang von CHF 450’000 auf den ursprünglichen Investitionskostenbeitrag der Gemeinde Vaduz. Auch die voraussichtliche Bauteuerung von CHF 450’000 wird vorsorglich als Aufstockung der Bauherrenreserve beantragt.