Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 29. August 2023 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Ausrichtung von Landessubventionen (Subventionsgesetz) verabschiedet. Mit dieser Vorlage soll der Subventionssatz für Alpenvereinshütten erhöht werden.
Das Land Liechtenstein kann Projekte von landesweitem Interesse subventionieren.
Für gewisse Subventionsprojekte gibt es Subventionssätze, welche im Anhang des Subventionsgesetzes festgelegt sind. So auch für die Vereinshütten des Liechtensteiner Alpenvereins (LAV). Subventionsberechtigt gemäss Subventionsgesetz sind Neubauten, wesentliche Umbauten sowie Ergänzungsbauten, nicht jedoch Erneuerungs- und Unterhaltsarbeiten sowie Ersatzanschaffungen.
Aufgrund eines Antrags des LAV um finanzielle Unterstützung soll der Subventionssatz für Alpenvereinshütten von aktuell 30% auf „maximal 80%“
erhöht werden. Dies würde es dem Land Liechtenstein ermöglichen, zukünftig im Einzelfall ein konkretes Projekt von landesweitem Interesse bis maximal 80% zu subventionieren.