300 Jahre Liechtenstein, 100 Jahre Zollvertrag, das sind zwei markante Zeichen für Robustheit. Es ist jedoch verfehlt auszuruhen. Im internationalen Umfeld aber auch innerhalb des Staates verlangen ständig neue Situationen Anpassungen. Ein wichtiges Thema ist die Eigenversorgung des Landes mit Energie. Ein weiteres die stärkere Einbindung des Bürgers in die Mitbestimmung bei der Regierungswahl und eine dritte Baustelle die schon längst fällige Regelung der medizinischen Fortpflanzungsmethoden in Liechtenstein.
Eine sichere und finanziell leistbare Energieversorgung ist heutzutage ein Grundbedarf sowohl für privat als auch für die Wirtschaft. Unsere hohe Auslandabhängigkeit für Energie macht verwundbar, schränkt die Selbstbestimmung ein. In den 50-iger bis anfangs der 60-iger Jahre war Liechtenstein noch Stromexporteur. Mittlerweile muss rund 87% der gesamten verbrauchten Energie importiert werden. Wir haben gewaltig an Stärke verloren. Wir sind nicht beinflussbaren politischen Vorgängen im Ausland wehrlos ausgeliefert. Elektrische und fossile Energie aus Import soll soweit wie möglich durch elektrische Energie aus heimischen Quellen ersetzt werden.
Fotovoltaik hilft den Import zu senken
Fotovoltaik auf Dächern lässt sich gut ins Netz integrieren. Nachteilig ist, dass die Produktion hauptsächlich an schönen Sommertagen stattfindet. Der grosse Bedarf ist jedoch an den sonnenarmen Tagen im Winter. Ungeachtet dieser Nachteile, wer privat eine Fotovoltaikanlage auf sein Dach montiert, leistet einen Beitrag für eine verbesserte Eigenversorgung, weniger Auslandabhängigkeit und erhöhte Selbstbestimmung. Gleichzeitig sollten die teuren Solarpaneele, meist aus China, aber auch dort eingesetzt werden, wo der Ertrag vor allem im Winter am höchsten ist. Alpine Fotovoltaik-Anlagen produzieren im Winterhalbjahr etwa gleich viel Strom wie eine Fotovoltaik-Anlage im Tal das ganze Jahr. Die Umweltbelastung ist klein, das Landschaftsbild kann sich aber erheblich verändern. Was bringt mehr Nachteile, Abhängigkeit oder eine optische Veränderung einzelner Gebiete?
Die Gemeinsamkeit alle Fotovoltaikanlagen ist die nicht steuerbare Produktion. Eine grössere Fotovoltaikanlage kann tagsüber mehrere hundert Haushalte mit Strom versorgen, schon in der folgenden Nacht nicht einen einzigen. Windkraftwerke produzieren zwar auch in der Nacht, aber nicht verlässlich. Es ist unabdingbar, einerseits Speicherkapazitäten, anderseits die steuerbare Wasserkraft auszubauen. Fotovoltaikanlagen ersetzen keine konventionellen Kraftwerke, in denen der Strom mit Generatoren erzeugt wird. Diese müssen auch in Zukunft den maximalen Strombedarf alleine decken können.
Nutzung des Wassers aus dem Rhein
Mehr Wasserkraft kann in Liechtenstein mit dem Vorprojekt der LKW Samina 2 genutzt werden. Die zweite Möglichkeit ist die Nutzung des Wassers aus dem Rhein. Die Schweizer möchten kein gemeinsames Rheinkraftwerk bauen. Das soll uns nicht hindern, die Eigenversorgung mit der Wasserkraft des Rheines auszubauen.
Mit einem Ausleitkraftwerk kann Wasser vom Rhein in den Binnenkanal geleitet werden und beim Kanalauslauf energetisch genutzt werden. Siehe LIEzeit vom 24. Juli 2023 „Umweltfreundlicher Strom für unsere Heimat“. Auf Oktober werde ich ein Postulat zum erwähnten Ausleitkraftwerk einreichen, das die Regierung beauftragt, die Ergiebigkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen, sofern eine Mehrheit der Abgeordneten dies unterstützt.
Mitbestimmung der Bürger verbessern
Die Technik ist das eine, die Person im Staat das andere. Die Mitbestimmung der Bürger soll verbessert werden. Bislang hatte der Bürger wenig Einfluss auf die Besetzung der Regierung. Die eingereichte Volksinitiative der DpL bringt dem Bürger mehr Mitbestimmung, ohne dabei die Stärke des Fürsten und des Landtages zu schwächen. Im Gegenteil, die Robustheit der bewährten demokratisch parlamentarischen Erbmonarchie wird dadurch gestärkt.
Regelung für medizinische Fortpflanzungsmethoden
Eine weitere längst fällige Angelegenheit ist eine Regelung für medizinische Fortpflanzungsmethoden. In Liechtenstein gibt es keine gesetzliche Grundlage. Damit ist Tor und Tür für etisch und moralische nicht vertretbare Aktivitäten geöffnet. Es geht um das Wohl des Kindes, aber auch um die Ausbeutung der Frau. Dazu werde ich eine Verfassungsinitiative einreichen. In den umliegenden Staaten ist dies schon längst mit Gesetz, in der Schweiz zusätzlich in der Verfassung, geregelt. Was ist in Liechtenstein erlaubt, was verstösst gegen unsere sittlichen Werte, dies soll mit dieser Verfassungsinitiative unmissverständlich festgelegt werden.
Herbert Elkuch; Landtagsabgeordneter DpL