Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 29. August 2023 eine Abänderung der Covid-19-Verordnung beschlossen. Das System zum Erstellen der Covid-19-Zertifikate wird eingestellt.
Das EU-kompatible Covid-Zertifikat wurde in Liechtenstein im Juni 2021 eingeführt und ermöglichte den fälschungssicheren und international anerkannten Nachweis einer Covid-19-Impfung, einer durchgemachten Erkrankung oder eines negativen Testergebnisses. Seit der Aufhebung der Zertifikatspflicht in Liechtenstein und der Schweiz im Februar 2022 wurden Liechtensteiner Covid-Zertifikate weiterhin ausgestellt, um die Reisefreiheit der liechtensteinischen Bevölkerung zu erleichtern.
Das System für die Ausstellung und Prüfung von Covid-Zertifikaten wird nun in Liechtenstein – analog zur Schweiz – per Ende August 2023 eingestellt. Dieser Schritt erfolgt vor dem Hintergrund, dass die rechtlichen Grundlagen zum digitalen Covid-Zertifikat der Europäischen Union (EU DCC) Ende Juni 2023 ausgelaufen sind. Aufgrund des Wegfalls dieser rechtlichen Grundlagen sollen auch in Liechtenstein folgerichtig keine Zertifikate mehr ausgestellt werden.
Aktuell verlangen nur noch vereinzelte Länder einen Nachweis für Impfung, Test oder Genesung bei der Einreise. Deshalb hat die EU am 27. Juni 2023 entschieden, die rechtlichen Grundlagen für das EU DCC nicht weiter zu verlängern. Damit sowie in Anbetracht der stabilen epidemiologischen Lage entfällt auch für Liechtenstein der Bedarf nach Zertifikaten zur Reiseerleichterung. Ab dem 1.
September 2023 werden keine Covid-Zertifikate mehr ausgestellt.
Zu jedem Zertifikat wurde jeweils ein Papierausdruck mit der Post versendet. Um vorhandene elektronische Zertifikate beizubehalten, können die Zertifikatseigner in einer Übergangsfrist bis Ende September 2023 diese aus der eID-App ausdrucken oder in einer alternativen Form abspeichern. Auf Anfang Oktober wird das Zertifikatssystem eingestellt und die Daten werden gelöscht.
In den wenigen Fällen, in denen noch für die Einreise eine Covid-19-Impfbestätigung verlangt wird, werden in der Regel zudem alternative Nachweise akzeptiert. Auch das gelbe Impfbüchlein der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist weiterhin ein international anerkanntes Dokument zum Nachweis von Impfungen.