Schonzeiten, Sammelbeschränkungen
und Schutzgebiete beachten
Vaduz (ots) – In den Monaten September und Oktober besteht die grösste Chance, essbare Pilze sammeln zu können. Pilze sind beliebte Nahrungsmittel und erfüllen wichtige ökologische Funktionen in unserem Ökosystem. Um die Pilzbestände nicht zu gefährden, ist es wichtig, gewisse Regeln einzuhalten.
Zu alte oder ganz junge Pilze sollen beispielsweise stehen gelassen werden. Zum Schutze der verschiedenen Pilzarten besteht in Naturschutzgebieten und in Waldreservaten ein absolutes Pflückverbot. Auf allen anderen Flächen gelten gewisse Sammelbestimmungen.
Die wichtigsten Sammelbestimmungen sind:
– Das Sammeln von Pilzen ist jeweils vom 11. bis zum letzten Tag eines Monats erlaubt.
– Pilze dürfen zwischen 8:00 und 20:00 Uhr gesammelt werden.
– Pro Person und Tag dürfen insgesamt höchstens 1 kg Steinpilze, Eierschwämme und Morcheln sowie 2 kg der übrigen Speisepilze gesammelt werden.
– Das Sammeln in Gruppen von mehr als drei Personen, ausgenommen Familien, ist verboten.
Die rechtlichen Bestimmungen sind in der Verordnung zum Schutz der Pilze festgelegt. Zur Überwachung dieser Bestimmungen berechtigt und verpflichtet sind die Wildhut, die Jagd- und Fischereiaufseher, die Mitglieder der Naturwacht, die Pilzkontrolleure, die Forstorgane sowie die Landespolizei.
Die Pilzschutzgebiete können im öffentlichen Bereich des Geodatenportals eingesehen werden.
Für die Kontrolle gesammelter Pilze stehen vom 11. April bis 31. Oktober Pilzfachpersonen zur Verfügung. Deren Kontaktdaten sind auf der Internetseite der Landesverwaltung aufgeführt.
Im Wald, dem wichtigsten Wildtierlebensraum, gilt es, während des Sammelns ausserdem Rücksicht auf Wildtiere zu nehmen und ihre Rückzugsräume zu respektieren.
Weitere Informationen sind unter http://www.llv.li bei „Privatpersonen“ unter „Freizeit, Umwelt & Tierhaltung“ im Bereich „Lebensmittel, Verbraucher(schutz), Konsumenten(schutz)“ zu finden.