Vaduz (ots) – Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 11. Juli 2023 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Energiekostenpauschalegesetzes verabschiedet. Ziele der Vorlage sind eine Verlängerung der Antragsfrist bis Ende Jahr sowie Erhöhungen der Einkommensgrenzen und der ausbezahlten Beiträge.
Mit den am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen befristeten Entlastungsmassnahmen zur Abfederung der Energiepreissteigerung für einkommensschwache Haushalte und energieintensive Unternehmen (Entlastungspaket Energiepreise) konnten bislang rund 2’100 Haushalte durch Auszahlung einer Energiekostenpauschale unterstützt werden. Ausserdem erhielt die Caritas Liechtenstein ein Budget von CHF 300’000 zur Unterstützung von Härtefällen, die keinen Anspruch auf die Energiekostenpauschale haben. Weiter wurden die wirtschaftliche Sozialhilfe, die Mietbeiträge für Familien und die Ergänzungsleistungen zur AHV-IV erhöht.
Weniger Anträge als prognostiziert
Im „Entlastungspaket Energiepreise“ ist die Regierung von maximal 5’000 anspruchsberechtigten Haushalten ausgegangen. Es haben also deutlich weniger Haushalte einen Antrag gestellt haben als ursprünglich erwartet. In der Juni-Landtagssitzung wurde die Energiekostenpauschale von mehreren Abgeordneten als geeignete Massnahme bezeichnet, um zielgerichtet jene Haushalte zu unterstützen, die Hilfe benötigen. Mehrere Abgeordnete setzten sich für eine Verlängerung und Ausweitung der bisherigen Massnahme ein. Konkret wurden die Anhebung der Schwelle für die Anspruchsberechtigung und eine Erhöhung der Unterstützungsbeiträge vorgeschlagen.
Verlängerung der Eingabefrist
Gemäss Energiekostenpauschalegesetz (EKPG) mussten die Anträge auf Ausrichtung einer Energiekostenpauschale bis zum 30. Juni 2023 eingebracht werden. Mit der beschlossenen Gesetzesvorlage möchte die Regierung jenen einkommensschwachen Haushalten, die bisher noch keinen Antrag auf die Gewährung einer Energiekostenpauschale gestellt haben, die Gelegenheit zur Antragstellung bis zum 31. Dezember 2023 geben.
Anhebung der Erwerbsgrenze auf CHF 100.000
sowie Erhöhung der Pauschale
Darüber hinaus soll die Erwerbsgrenze, die von Empfängern der Energiekostenpauschale nicht überschritten werden darf, von CHF 77’000 auf CHF 100’000 angehoben werden. Die Pauschalsätze sollen um jeweils CHF 300 pro im Haushalt lebende Person erhöht werden. Von der Anhebung der Pauschalsätze profitieren auch Haushalte, welche bereits eine Energiekostenpauschale bezogen haben. Um diese Haushalte nicht gegenüber jenen Haushalten zu benachteiligen, die gemäss diesem Vorschlag unterstützt werden, erhalten sie die Differenzbeträge ohne erneuten Antrag automatisch ausbezahlt.
Der Landtag wird die Gesetzesvorlage voraussichtlich in seiner Sitzung im September 2023 behandeln. Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über http://www.rk.llv.li (Berichte und Anträge) bezogen werden.