Vaduz (ots) – Bis zum Austritt des Vereinigten Königreichs (UK) aus der EU und aus dem EWR waren die sozialversicherungsrechtlichen Beziehungen zwischen Liechtenstein und UK über das EWR-Abkommen geregelt. Um die sozialversicherungsrechtliche Koordinierung wieder gezielt und umfassend zu regeln, haben Island, Liechtenstein und Norwegen ein neues Abkommen mit dem Vereinigten Königreich abgeschlossen. Dieses wurde am 30. Juni in London unterzeichnet.
Das neue Abkommen gewährt den Versicherten weitgehende Gleichbehandlung und einen erleichterten Zugang zu den Leistungen der sozialen Sicherheit. Im anderen Staat zurückgelegte Versicherungszeiten werden angerechnet und die Auszahlung der Leistungen ins Ausland wird sichergestellt. Dank dem Abkommen haben in Liechtenstein Versicherte auch in UK mit der europäischen Krankenversicherungskarte Anspruch auf unvorhergesehene medizinische Behandlungen bei Krankheit, Unfall oder Mutterschaft, d.h. dass z.B. Touristen, die während ihrer Ferien in UK ins Spital müssen, dort behandelt werden, wie wenn sie in UK versichert wären.
Zudem werden Überversicherung und Versicherungslücken für Personen vermieden, die in Liechtenstein und UK arbeiten. Dadurch wird auch der vorübergehende Einsatz von Arbeitskräften im anderen Staat erleichtert und die Mobilität gefördert. Mit dem Abkommen wird im Bereich der sozialen Sicherheit weitgehend der Status quo vor Brexit wiederhergestellt.