Regierung verabschiedet Bericht und Antrag zur Sanierung und zukünftigen Ausrichtung des Rundfunks (LRF)
Vaduz (ots) – Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 11. Juli 2023 den Bericht und Antrag betreffend die Sanierung und zukünftige Ausrichtung des Liechtensteinischen Rundfunks (LRF) verabschiedet. Der LRF betreibt den öffentlichen Radiosender „Radio L“ und befindet sich vollständig im Eigentum des Landes Liechtenstein. Gemäss dem Gesetz über den „Liechtensteinischen Rundfunk“ (LRFG) hat die Berichterstattung durch Radio L ausgewogen, unabhängig und unparteilich zu erfolgen. Ebenso ist der LRF verpflichtet, in Krisen- und Katastrophenfällen die liechtensteinische Bevölkerung zu informieren.
Umbruch in der liechtensteinischen Medienlandschaft
Die Medienlandschaft in Liechtenstein befindet sich im Umbruch. Am 4. März 2023 wurde die Tageszeitung „Liechtensteiner Volksblatt“ nach mehr als 140 Jahren eingestellt. Damit berichtet neben dem „Liechtensteiner Vaterland“ nur noch Radio L tagesaktuell über politische und gesellschaftliche Ereignisse im Land. Ausländische Medien berichten nur vereinzelt über liechtenstein-spezifische Themen.
Sinkende Werbeerträge bzw. die Verlagerung in den Online-Bereich stellen die Medienunternehmen zunehmend vor finanzielle und strukturelle Herausforderungen. Auch der LRF ist von diesen Entwicklungen unmittelbar betroffen und in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Die Eigenkapitalsituation des LRF ist seit langem angespannt, erreichte aber Ende 2022 einen Stand, der unmittelbare Sanierungsmassnahmen erfordert.
Sanierungsmassnahmen
Die Sanierung des LRF soll in zwei Schritten erfolgen. Zunächst ist ein Nachtragskredit in Höhe von CHF 600’000 notwendig, um die Liquidität des LRF im Jahr 2023 sicherzustellen und das Eigenkapital zu stärken. Als zweiter Schritt soll das Anstaltskapital auf CHF 400’000 herabgesetzt werden. Mit diesen beiden Massnahmen werden die bestehenden Verlustvorträge beim LRF beseitigt und wieder eine gesunde finanzielle Basis hergestellt.
Regierung empfiehlt werbefreies Radio und digitalen Ausbau
Gleichzeitig soll der Landtag im September über die zukünftige Ausrichtung des LRF bestimmen können. Dabei werden verschiedene Varianten ausgeführt, von der Beibehaltung des Status Quo über die Umsetzung eines werbefreien Radios bis hin zur Privatisierung oder Schliessung des LRF.
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Studie der Universität Fribourg aus dem Jahr 2019 (Studie Puppis/Bürdel) empfiehlt die Regierung am öffentlich-rechtlichen Rundfunk festzuhalten und mit digitalen Angeboten auszubauen. Damit soll der zunehmenden Nachfrage nach Online-Nachrichten Rechnung getragen werden. Aufgrund der rückläufigen Werbeerträge wird zudem empfohlen, den LRF in Zukunft – wie andere öffentlich Rundfunksender – werbefrei zu betreiben. Damit kann sich der LRF ausschliesslich auf seinen Programmauftrag konzentrieren. Für die Umsetzung eines werbefreien Radiosenders und den Aufbau einer Online-Redaktion sind zusätzliche finanzielle Mittel erforderlich.
Erhöhung von CHF 2.66 Mio auf CHF 4.44 Mio.
Der Bericht und Antrag sieht hierfür eine Erhöhung des ordentlichen Landesbeitrags von CHF 2.66 Mio. auf CHF 4.44 Mio. vor. Auf eine Erhebung von Rundfunkgebühren soll dabei weiterhin verzichtet werden.
Die Regierung ist überzeugt, dass ein öffentlicher Radiosender mit einem breit gefächerten Programmauftrag für eine objektive und umfassende Berichterstattung wichtig ist. Eine Schliessung von Radio L würde die Medienkonzentration im Land weiter akzentuieren.