Der Vaduzer Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 4. Juli 2023 unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Pietra Miescher die Agenda «Rückbau Landgasthof Mühle und Erstellung Grünanlage» thematisiert und beraten. Beschlüsse wurden keine gefasst.
Einleitend erklärt Bürgermeisterin Pietra Miescher ihre Beweggründe zur Einbringung dieses Traktandums. Dabei stellt sie klar, dass der «Rückbau des Landgasthofs Mühle und die Erstellung einer Grünanlage beschlossen ist. Aus ihrer Sicht muss allerdings auch der Gemeinderat der Legislaturperiode 2023-2027 hinter dieser Entscheidung stehen, weshalb den neuen Gemeinderäten die Möglichkeit gegeben werden soll, sich über das schwierige Thema vertieft zu informieren, sich einzubringen und Fragen zu stellen.
Deshalb sind für Fachfragen auch zwei Sachbearbeiter der Bauverwaltung und des weiteren Vertreter der IG Mühle zur Sitzung eingeladen worden.
Hauptanliegen der IG-Vertreter
Die Vertreter der IG Mühle erläutern dem Gemeinderat ihre Hauptanliegen:
– Erhalt der Begegnungsstätte ,,Landgasthof Mühle“
– Weiterführung eines Restaurationsbetriebes gemäss ursprünglichem Gemeinderatsbeschluss. Restaurationsbetrieb im Gebiet Mühleholz/Ebenholz fehlt.
– Einzig der vordere Teil der Liegenschaft (Restaurant und Saal) ist erhaltenswert. Der Charakter/das Flair des Landgasthofs Mühle ist elementar und muss bewahrt bleiben.
– Minimalsanierung und nur die nötigsten Investitionen sind ausreichend.
– Zeichen setzen gegen Abrisskultur.
– Hinsichtlich Kapazitäten sind in Vaduz keine angemessenen Räumlichkeiten mehr für Hochzeiten, Geburtstage, Totenmahle vorhanden.
– Andere Gemeinden kaufen und verpachten ebenfalls Restaurants, die sie als wertvolle Treffpunkte erachten.
– Kauf der Liegenschaft vonseiten eines IG-Vertreters stellt letzte Option dar.
Charakter nur mit Erhalt des Vorderteils der Mühle
möglich
Ein Gemeinderat möchte von der IG Mühle wissen, ob der Charakter/das Flair nach Meinung der IG Mühle einzig mit dem jetzigen Bestand erhalten werden kann oder ob sie gegenüber Kompromissen – wie z. B. baulichen Varianten, mit denen eine Verbindung zum Grundcharakter hergestellt werden kann – offen sind. Die Vertreter der IG Mühle unterstreichen, dass das Flair des Landgasthofs Mühle nur erhalten bleiben kann, wenn sich der vordere Teil der Liegenschaft nicht verändert. Die Vertreter der IG Mühle werden verabschiedet.
In der anschliessenden Beratung hält der Gemeinderat fest:
– Die öffentliche Hand als Auftraggeber hat die Pflicht, Investitionen und Instandstellungen gemäss den gesetz- und fachlichen Vorgaben vorzunehmen.
– Wie die Gemeinde als Pächterin, Vermieterin oder Baurechtsgeberin ihre Verantwortung wahrnimmt, hat eine gewisse Aussenwirkung.
– Falls nur der vordere Teil der Liegenschaft (Restaurant, Saal) saniert und instand gestellt werden soll, ist eine konzeptionelle Überarbeitung notwendig.
Bürgermeisterin klärt ab
– Die Bürgermeisterin wird beauftragt, mit den Baurechtsbewerbern Kontakt aufzunehmen und abzuklären:
– ob diese nach wie vor an der Liegenschaft interessiert sind.
– ob ein Teilerhalt des Restaurant- und Saalteils mit deren Bedürfnissen vereinbar ist.
Der Gemeinderat nimmt die Information zur Kenntnis.