Die Regierung hat in ihrer letzten Sitzung den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Fern- und Auswärtsgeschäftegesetzes, des Konsumentenschutzgesetzes, des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb sowie die Abänderung des Fern- und Finanzdienstleistungs-Gesetzes verabschiedet.
Die Gesetzesvorlagen dienen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2161 betreffend die bessere Durchsetzung und Modernisierung von Verbrauchervorschriften (sog. „Omnibus-Richtlinie“). Mit diesen neuen Vorschriften werden vier EU-Richtlinien angepasst, die in Liechtenstein bereits in nationales Recht überführt wurden. Dabei handelt es sich um die Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen, die Richtlinie über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse, die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken im B2C-Bereich sowie die Richtlinie 2011/82/EU über die Rechte der Verbraucher.
Mit den Anpassungen werden umfangreiche Neuerungen an die digitalen Entwicklungen im Bereich Konsumentenschutz festgeschrieben sowie eine EU-weite Harmonisierung im Bereich Sanktionen und Bussgelder vorgenommen. Eine wichtige Verbesserung ist die notwendige Transparenz bei Online-Käufen, Rankings und bei Kundenbewertungen. Mit der angestrebten Harmonisierung des Verbraucherrechts durch die Omnibus-Richtlinie wird dazu beigetragen, dass ein zukunftstauglicher Rechtsrahmen zum Schutze der Konsumenten geschaffen wird.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 1. September 2023.