Ziel: Bekämpfung des Fachkräftemangels
Im Rahmen einer Pressekonferenz von heute Morgen stellten Judith Hoop, Vizepräsidentin der FBP und die Landtagsabgeordnete Franziska Hoop das Postulat zur steuerlichen Entlastung erwerbstätiger Familien der breiten Öffentlichkeit vor. Das von der FBP-Fraktion unterzeichnete Postulat ist heute eingereicht worden.
Im Wesentlichen geht es im Postulat um die nachhaltige Bekämpfung des Fachkräftemangels, die der Staat mehr als bisher unterstützen müsste. Einen gangbaren Weg zeichneten die beiden Postulantinnen an der PK auf.
Die Regierung wird deshalb eingeladen zu prüfen, wie die Kosten der Kinderbetreuung neu analog anderer Gewinnungskosten als ausserordentliche Gewinnungskosten zur Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbes Geltung erlangen.
Zudem wird die Regierung eingeladen zu prüfen, wie diese ausserordentlichen Gewinnungskosten als verhältnismässige Betreuungspauschale pro Tag, an den Tagen, an denen beide Erziehungsberechtigte (oder die alleinerziehende Person) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, definiert werden können. Die Regierung soll zudem die Höhe der Steuereinnahmen ausweisen, auf welche der Staat dabei verzichten würde.
Auch sagten die FBP-Vertreterinnen, es sei ihnen zudem wichtig zu unterstreichen, dass aus ihrer Sicht mit diesen Gewinnungskosten in der Steuererklärung das Familienmodell „eine Person betreut die Kinder zu 100% zuhause“ nicht benachteiligt werde. Durch eine Änderung der aktuellen Praxis würden keine Steuergelder investiert oder Subventionen gesprochen. Es wird lediglich vermieden, dass der Staat Steuern auf einen Teil vom Erwerb erhebt, welche den Familien mit Kleinkindern nicht zur Verfügung stehe.
Bekämpfung des Fachkräftemangels
Die FBP setzt mit diesem Vorstoss ein deutliches Zeichen für die Unterstützung von erwerbstätigen Familien und möchte damit den Fachkräftemangel bekämpfen. Die Steuerentlastung für Kinderbetreuungskosten könnte dazu beitragen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und die Attraktivität des Arbeitsmarktes für junge Eltern zu steigern.
Auch möchte die FBP von der Regierung wissen, wie der Beruf für Personen ab dem 60. Lebensjahr, die teils früher in Rente gehen, attraktiver gemacht werden kann, damit das „wertvolle und langjährige Wissen“ dem Arbeitsmarkt nicht verloren geht.
Es bleibt abzuwarten wie die Regierung auf das FBP-Postulat reagieren wird. Die zwei Postulantinnen sind überzeugt, dass der Landtag dem FBP-Vorschlag positiv gegenüberstehen wird.