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Das Betreuungs- und Pflegegeld – ein Erfolgsmodell

Liechtenstein nahm mit der Einführung des Betreuungs- und Pflegegeldes (BPG) im Jahr 2010 eine Vorreiterrolle ein. Dieses Modell unterstützt Betroffene sehr wirkungsvoll dabei, im Pflegefall mit familiärer oder externer Unterstützung möglichst lange zu Hause zu leben. Es ist heute angezeigt, die Ausrichtung dieses Betreuungs- und Pflegegeldes gezielt weiterzuentwickeln.

Nach mittlerweile 13 Jahren Erfahrung kann das Fazit gezogen werden, dass sich die mit der Einführung des Betreuungs- und Pflegegeldes verbundenen Erwartungen, also den betroffenen Personen ein Leben Daheim zu ermöglichen, pflegende Angehörige zu entlasten, die häusliche Pflege zu stärken und, damit verbunden, die teure stationäre Betreuung und Pflege zu vermeiden bzw. hinauszuzögern, vollkommen erfüllt haben. Das Betreuungs- und Pflegegeld ist nicht mehr wegzudenken. Auch in der Schweiz wird über eine Stärkung der häuslichen Pflege diskutiert. Unser Modell des Betreuungs- und Pflegegeldes wird da und dort als Best-practice-Beispiel diskutiert.

Anspruchsberechtigt ist die gesamte Bevölkerung
Anspruch auf das Betreuungs- und Pflegegeld hat jeder in Liechtenstein Wohnhafte, unabhängig von Alter und Einkommen. Die Bedarfsabklärung erfolgt durch die Fachstelle für häusliche Betreuung und Pflege. Bei der Konzeption des Abklärungsinstrumentes wurde speziell darauf geachtet, dass das Betreuungs- und Pflegegeld auch Menschen mit einer psychischen oder Demenzerkrankung zugutekommt. Die Höhe richtet sich nach der Pflegestufe und beträgt maximal 180 Franken pro Tag. Das BPG wird aus Steuermitteln – je hälftig von Land und Gemeinden – finanziert.

In der Pflegesituation zu Hause bleiben können
Wie der Jahresbericht 2022 der Fachstelle für häusliche Betreuung und Pflege zeigt, nimmt die Zahl der Bezüger des Betreuungs- und Pflegegeldes jährlich kontinuierlich zu. Ende 2020 waren es 630 Personen, die einen Anspruch auf das BPG hatten – 42 mehr als im Jahr zuvor. Es hat sich gezeigt, dass es dank des Betreuungs- und Pflegegelds in einer Vielzahl von Fällen möglich ist, trotz hohen Alters und/oder körperlicher Gebrechen bzw. psychischer Krankheiten zu Hause zu bleiben und dennoch beste Betreuung zu erhalten. 

BPG entscheidend für Betreuungslandschaft
Das Betreuungs- und Pflegegeld ist damit entscheidend für die tatsächliche Ausgestaltung der Betreuungslandschaft. Je mehr Menschen sich eine häusliche Betreuung finanziell leisten können, desto weniger müssen eine stationäre Betreuungseinrichtung beanspruchen. Damit das Betreuungs- und Pflegegeld ein Erfolgsmodell bleibt und auch in Zukunft seinen sozialpolitischen Zweck erfüllt, muss auf Veränderungen und auftretende Probleme reagiert werden:

Die ausgezeichnet konzipierte Systematik des Betreuungs- und Pflegegeldes darf als Vorzeigemodell bezeichnet werden, das sich in der Praxis bewährt – und es lässt sich sehr gut gezielt weiterentwickeln sowie optimieren. 

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