Die erste Instanz der LFV-Klublizenzierung hat allen Vereinen die Lizenz für die Saison 2023/2024 erteilt.
Alle sieben Liechtensteiner Vereine haben in den vergangenen Monaten ihre Unterlagen zu den Themenbereichen Infrastruktur, Organisation und Finanzen eingereicht und diese wurden durch die jeweiligen Experten begutachtet, die zum Schluss gekommen sind, allen Vereinen die Lizenz ohne Auflagen zu erteilen. In Liechtenstein haben die Vereine die Möglichkeit, für zwei unterschiedliche Lizenzen anzusuchen. Die Erteilung der Lizenz 2 ist für die Klubs unter anderem die Zulassungsbewilligung zum Liechtensteiner Cup. Lizenz 1 berechtigt zusätzlich zur Teilnahme an den europäischen Klubwettbewerben. Für die höherrangige Lizenz hat in erster Instanz lediglich der FC Vaduz angesucht und diese erhalten. Der FC Balzers, als zweiter Finalteilnehmer, dürfte bei einem Finalsieg noch Unterlagen nachreichen, um ebenfalls die Zulassung zur UEFA Europa Conference League zu erfüllen.
Seit 2002 wird die nachhaltige Entwicklung des Fussballs europaweit mit der Klublizenzierung jährlich durch die nationalen Verbände geprüft und so eine einheitliche Vorgehensweise vorgenommen. Die Qualifikationskriterien des Lizenzierungsverfahren, die vor allem im Finanzbereich mehrfach weiterentwickelt wurden, tragen vor allem dazu bei, dass sich die Klubs angemessen um die Nachwuchsausbildung kümmern, dass solide Führungs- und Finanzstrukturen vorhanden sind und dass die sportliche Infrastruktur den zukünftigen Anforderungen Rechnung trägt.
Der LFV führt diese Klublizenzierung gemäss den UEFA-Anforderungen durch, damit die Liechtensteiner Klubs für die Zukunft gut aufgestellt sind.