Kleine Anfrage des Abg. Kaufmann Manfred zum Thema: Stellenausschreibung bei Gasversorgung
Im April-Landtag 2023 stellte ich eine Kleine Anfrage zur Neuanstellung des stellvertretenden Geschäftsführers der Gasversorgung beziehungsweise Liechtenstein Wärme. Dazu antwortete die Wirtschaftsministerin wie folgt: «Der stellvertretende Geschäftsleiter war bis zum 31. März 2023 in Funktion und trat am 1. April 2023 in den Ruhestand. Die Mitglieder der Geschäftsleitung werden vom Verwaltungsrat nach öffentlicher Ausschreibung bestellt. Die Stellvertretung von Geschäftsleitungsmitgliedern wird hingegen nicht öffentlich ausgeschrieben.»
In der Beantwortung steht, dass der stellvertretende Geschäftsleiter in den Ruhestand ging. Ist es korrekt, dass dies vor dem ordentlichen Pensionsalter geschah?
Ja, das ist richtig. Liechtenstein Wärme hat das Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt darüber bereits im Herbst 2021 informiert.
In oben erwähnter Beantwortung steht, dass die Stellvertretung von Geschäftsleitungsmitgliedern nicht öffentlich ausgeschrieben werden muss. Wie sieht die Regierung die Nichtausschreibung der Nachbesetzung des stellvertretenden Geschäftsleiters im Zusammenhang mit Art. 10 Abs. 1 LGV-Gesetz, wonach Mitglieder der Geschäftsleitung nach öffentlicher Ausschreibung gewählt werden müssen?
Es ist richtig, dass gemäss Art. 10 Abs. 1 des Gesetzes über die Liechtensteinische Gasversorgung die Mitglieder der Geschäftsleitung vom Verwaltungsrat nach öffentlicher Ausschreibung gewählt werden. Seit 1. April 2023 besteht die Geschäftsleitung nur noch aus einer Person, dem Geschäftsleiter. Diese Umstellung wurde im Rahmen der Reorganisation der Unternehmensbereiche bei Liechtenstein Wärme vorgenommen, welche in den Geschäftsberichten 2021 und 2022 beschrieben wurde.
Die Stellvertretung des Geschäftsleiters wird von Mitarbeitenden des Kaders wahrgenommen, welche nicht der Geschäftsleitung angehören. Somit müssen diese Positionen gemäss Art. 10 Abs. 1 des LGVG auch nicht öffentlich ausgeschrieben werden.
Wird die Nachbesetzung des bisherigen stellvertretenden Geschäftsleiters und somit Mitglieds der Geschäftsleitung noch öffentlich ausgeschrieben?
Nein. Wie in der Antwort zur Frage 2 ausgeführt besteht die Geschäftsleitung seit 1. April 2023 nur noch aus einer Person, dem Geschäftsleiter. Es ist nicht vorgesehen, dass die Geschäftsleitung in absehbarer Zeit erweitert wird.
Kleine Anfrage des Abg. Kaufmann Manfred zum Thema: Details zur Kriminalitätsstatistik 2022
Am 14. April 2023 war im «Vaterland» auf der Titelseite zu lesen: «So viele Straftaten wie seit 10 Jahren nicht mehr». Vor gut einem Jahr wurden sämtliche Corona-Massnahmen aufgehoben. Die Rückkehr zur «Normalität» bringt jedoch auch ihre negativen Seiten mit sich und stellt die Landespolizei vor Herausforderungen, wie der Jahresbericht 2022 festhält. Mit 1’322 Straftatbeständen wird ein Zuwachs von 16% gegenüber dem Vorjahr verzeichnet und der höchste Stand seit zehn Jahren erreicht. Ein Dank gilt an dieser Stelle allen Polizistinnen und Polizisten für Ihre wichtige Arbeit. Für die 302 Wirtschaftsdelikte, 507 Vermögens- und Eigentumsdelikte, 208 Gewaltdelikte, 55 Sexualdelikte und 466 Drogendelikte würden mich folgende Details interessieren:
Kann die Regierung Ausführungen zu den Alterskategorien der Täter machen?
Die polizeiliche Kriminalstatistik weist drei Alterskategorien aus: Erwachsene (Tatverdächtige ab 18. Lebensjahr), Jugendliche (Tatverdächtige zwischen 14. und 18. Lebensjahr) und Kinder (Tatverdächtige unter 14. Lebensjahr). Von den 544 im 2022 wegen Delikten nach dem Strafgesetzbuch ermittelten Tatverdächtigen waren 476 Erwachsene, 47 Jugendliche und 21 Kinder.
Kann die Regierung Ausführungen zu den Nationalitäten der Täter machen?
Die polizeiliche Kriminalstatistik weist standardmässig lediglich zwei Kategorien von Nationalitäten aus. Einerseits Tatverdächtige mit Liechtensteiner Staatsbürgerschaft und anderseits alle anderen als ausländische Staatsbürger. Eine Auswertung der Tatverdächtigen nach einzelnen ausländischen Nationalitäten liegt nicht vor. Von den 2022 ermittelten 544 Tatverdächtigen hatten 174 bzw. 32% die Liechtensteiner Staatsbürgerschaft und 68% oder 370 eine ausländische Staatsbürgerschaft.
Kleine Anfrage des Abg. Frick Walter zum Thema: Hochstamm Obstbaumkulturen und Mistelplage in Liechtenstein
Zwischen 1951 und 1971 fiel der Obstbaumbestand von gut 66’000 auf gut 34’000 Stück. Der geschätzte Bestand ist heute, wie erwähnt, massiv reduziert, Grossteils ungepflegt und kurz vor dem Lebensende. Gemäss der Landwirtschaftsstatistik 2020 haben wir nur noch ca. 8’500 Obstbäume in Liechtenstein. Wir sprechen von einem Rückgang zwischen 1951 und 2020 um knapp 90% (!).
Die vielfältigen Obstbaumsorten früherer Zeiten, angepasst an die jeweiligen Standorte und vielfach auch robust gegen Schädlinge und Pilzkrankheiten, verschwinden. Ein weiteres Problem ist der Krankheitsbefall bei Hochstammobstbaumkulturen. Feuerbrand und viele weitere Krankheiten und gerade sehr starker Mistelbefall machen es den Bäumen schwer gesund zu bleiben. Wichtig wären geeignete Massnahmen, sodass der steigende Befall von Misteln und somit eine Interaktion mit den Wirtsbäumen bekämpft werden. Viele Gehölze in den bestehenden Windschutz- oder an den Bachalleen und Strassenbaumalleen des Landes sind als Wirtspflanzen bekannt, auf denen die weissbeerigen Misteln als Halbschmarotzer parasitieren und anschliessend wertvolle Hochstammobstbäume befallen und diese somit zum Absterben führen. Mit dem Rückgang dieser wertvollen Kulturen ist auch ein Biodiversitätsverlust erkennbar.
Dazu meine Fragen:
Hochstammobstbäume gelten als besonders wertvoll für die Artenvielfalt, im Speziellen von Vögeln und Insekten. Parallel zum Schwund der Obstbaumwiesen und der zunehmend intensivierten Nutzung dieser Grünflächen verringerte sich auch das Angebot für Insekten. Erachtet die Regierung die momentane Förderverordnung für die Hochstammobstbäume für genügend?
Hochstammobstbäume bzw. Hochstamm-Feldobstbäume werden nach Massgabe der Biodiversitäts-Förderungs-Verordnung (LGBl. 2022 Nr. 379) gefördert. 2022 wurden für 8’738 Hochstammobstbäume insgesamt CHF 252’240 ausbezahlt. Die Regierung erachtet die neue Biodiversitäts-Förderungs-Verordnung als genügend. Diese ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Seit mehreren Jahren wird von Abgeordneten in den verschiedenen Protokollen erwähnt und gefordert, dass die Mistelbestände dringend bekämpft werden müssen. Hierzu sind nicht nur die Landwirte, sondern auch Bodenbesitzer, der Staat und die Gemeinden in der Pflicht. Wurden mittlerweile Massnahmen gegen die Bekämpfung dieses übergrossen Aufkommens von Misteln von Seiten des Landes in Angriff genommen?
Nein, es wurden von Seiten des Landes keine speziellen Massnahmen zur Bekämpfung der Misteln ergriffen. Diese werden im Rahmen der üblichen Gehölzpflege bekämpft.
Sofern wie in Frage 2 ausgeführt bisher keine Umsetzungsmassnahmen zu dieser Plage in Angriff genommen wurden, welcher Anstoss wird benötigt, damit gegen diesen Befall zeitnah Massnahmen ergriffen werden?
Bei den Misteln handelt es sich um einheimische Pflanzenarten, die ihre Funktion als Nahrungspflanzen einnehmen und damit wertvoll für die Biodiversität sind. Der Nektar der frühen Blüte wird von Insekten, wie zum Beispiel Wildbienen, und die Beeren von verschiedenen Vögeln als Winternahrung genutzt. Als Teil der heimischen Flora wäre es deshalb kontraproduktiv, Misteln flächig zu bekämpfen. Eine Bekämpfung ist dann sinnvoll, wenn genutzte Obstbäume bzw. Streuobstwiesen stark betroffen sind.
Wenn man weiss, wie wertvoll Streuobstwiesen sind, aber auch Hochstammbaumalleen und Einzelbäume die Biodiversität unterstützen und zusätzlich wertvolle Früchte hervorbringen, wie könnte erreicht werden, dass für unsere Landschaft Hochstammobstbaumkulturen in grösseren und kleineren Anlagen noch besser gefördert werden?
Gegenwärtig soll das Hauptaugenmerk auf die Erhaltung und allfälligen Ersatz der bestehenden Obstgärten gelegt werden, damit ein weiterer Verlust dieser Bäume vermindert wird. Insbesondere in den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass Bürgergenossenschaften, vermehrt aber auch private Bodeneigentümerinnen und -eigentümer, diesen Umstand erkannt haben und aus eigenem Antrieb wieder mehr Hochstammobstbäume anpflanzen. Dies wird unter anderem durch den Verein Hortus unterstützt. Die Regierung erachtet die derzeitigen Förderungen als ausreichend.
Was unternimmt das Land Liechtenstein auf den dafür sich in Ihrem Besitz befindlichen möglichen Flächen für die Verbesserung der Situation für unsere Hochstammobstbaumkulturen?
Die Regierung sieht hier gegenwärtig keinen Handlungsbedarf.