Das Fürstentum Liechtenstein verfügt mit seiner reichen Fauna und Flora über eine eindrückliche Biodiversität. Diese gilt es, für zukünftige Generationen zu erhalten.
Als Mitgliedstaat der Biodiversitätskonvention ist Liechtenstein verpflichtet, eine nationale Strategie zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der Biodiversität zu entwickeln. Die insgesamt 23 Handlungsziele der Konvention müssen an die Gegebenheiten im Fürstentum Liechtenstein angepasst und daraus abgeleitet konkrete Massnahmen definiert werden.
Hierzu soll im Rahmen mehrerer Workshops ein breit abgestützter „Aktionsplan Biodiversität“ erarbeitet werden. Unter der Leitung des Ministeriums für Inneres, Wirtschaft und Umwelt fand am Dienstag, 30. Mai 2023 der erste Workshop statt. Grundeigentümerinnen, Vertreter von Politik, Wirtschaft und öffentlicher Hand sowie verschiedene Verbände und Interessensvertretungen tauschten sich dabei über die Ziele der Biodiversitätskonvention und deren Bedeutung für Liechtenstein aus.
Der nächste Workshop ist für den 28. Juni 2023 geplant. „Unsere Lebensqualität und diejenige von den nachfolgenden Generationen hängt entscheidend vom Zustand der Biodiversität ab. Ich bin daher froh und dankbar, dass sich so viele Interessensvertreterinnen und -vertreter bereit erklärt haben, mit uns gemeinsam den Aktionsplan Biodiversität zu erarbeiten“ sagt Regierungschef-Stellvertreterin und Umweltministerin Sabine Monauni.