Vaduz (ots) – Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 3. April 2023 den Bericht und Antrag betreffend den Erlass eines Gesetzes über die Genehmigung von Weltraumaktivitäten und die Registrierung von Weltraumgegenständen verabschiedet.
Die zunehmende Privatisierung und Kommerzialisierung von Weltraumaktivitäten führt dazu, dass immer mehr Unternehmen in diesem Bereich aktiv werden. Daraus ergeben sich auch mögliche Haftungsfolgen für den betreffenden Staat.
Liechtenstein ist bereits seit 1980 Vertragspartei des Weltraumhaftungsübereinkommens und seit 1999 des Weltraumregistrierungsübereinkommens. Jedoch fehlt bislang eine nationale Rechtsgrundlage, um private Weltraumaktivitäten einschränken oder verbieten zu können. Auch ist es im Falle einer völkerrechtlichen Haftung Liechtensteins nicht möglich, bei den Betreibern von Weltraumgegenständen Regress zu nehmen.
Dies wurde durch das aktuelle Satellitenprojekt deutlich, wenngleich aufgrund der derzeitigen Ausgestaltung des Projekts kein direkter Anknüpfungspunkt zum vorgeschlagenen Gesetz besteht.
Dennoch soll angesichts der heutigen Entwicklungen und zur Umsetzung der völkerrechtlichen Verpflichtungen mit der Vorlage nunmehr ein nationaler Rechtsrahmen für die Regelung von Weltraumaktivitäten geschaffen werden. Dabei geht es primär um die Einführung einer Genehmigungs- und Versicherungspflicht für private Weltraumaktivitäten sowie die Regelung der Haftung und des Rückgriffs des Staates gegen den Betreiber. Weiters schafft das Gesetz die Grundlage für die Einrichtung eines Registers für Weltraumgegenstände.