Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 25. April 2023 die Verordnung über den Abschussplan für das Jagdjahr 2023/2024 verabschiedet.
Die neuen Abschussvorgaben bleiben auf dem hohen Niveau der beiden Vorjahre. Die damit angestrebte Schalenwildregulierung soll einen Beitrag zur Verbesserung der in weiten Teilen des Landes unverändert kritischen Waldverjüngungssituation leisten. Die vorhandenen Wilddichten behindern insbesondere oberhalb von rund
800 bis 1000 Meter über Meer eine ausreichende Waldverjüngung. Die Sanierung empfindlicher Schutzwaldbereiche sowie die Anpassung der Wälder an das sich verändernde Klima werden durch ungenügende Waldverjüngung erheblich erschwert oder teilweise sogar verunmöglicht.
Die Bejagungszielsetzungen der drei Hauptwildarten werden folgendermassen geregelt:
Beim Rehwild soll mit einem Abschuss von landesweit 280 Tieren der Bestand nicht anwachsen.
Beim Rotwild liegt der Fokus für die Bestandsregulierung noch stärker als die letzten Jahre auf weiblichen Tieren und Kälber. Mit der erneuten Abschussvorgabe von 179 Stück Kahlwild hält die Regierung am Ziel der Bestandsreduktion fest.
Beim männlichen Rotwild gibt es eine Abschussbeschränkung auf Tiere, die höchstens vier Jahre alt sind.
Beim Gamswild gibt es wie in den letzten beiden Jahren lokal unterschiedliche Zielsetzungen. In schutzwaldreichen Gebieten sollen die Bestandsdichten reduziert werden. In den Kernlebensräumen ausserhalb der Schutzwaldgebiete hingegen soll der Gamsbestand mindestens auf dem heutigen Niveau stabilisiert werden. Der Gesamtmindestabschuss beim Gamswild wird auf 141 Stück festgelegt.
Mit der am 1. März 2022 in Kraft getretenen Revision des Jagdgesetzes erfolgte ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des von der Regierung 2020 beschlossen Massnahmenpakets zur Verbesserung der Waldverjüngung. Die erweiterte und mit zusätzlichen Aufgaben ausgestattete staatliche Wildhut wird im Frühjahr und Herbst zusammen mit den Jagdgemeinschaften koordinierte Reduktionsjagden planen und deren Durchführung aktiv unterstützen. Neben der Anpassung der Schalenwildbestände an die Tragfähigkeit der Lebensräume sieht das Massnahmenpaket auch vor, die Tragfähigkeit selbst zu optimieren und dadurch Wildschäden zu verringern.