Liechtenstein weitet Finanz-, Waren- und Handelssanktionen gegenüber Russland aus
Vaduz (ots) – Die Regierung hat am Montag, 3. April 2023, eine Anpassung der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine beschlossen. Mit der Anpassung wurden die noch ausstehenden Teile der zusätzlichen Sanktionen gegenüber Russland, die von der EU am 25. Februar 2023 beschlossen wurden, autonom nachvollzogen. Die Regierung führt damit ihre bisherige Politik konsequent weiter.
Mit dem autonomen Nachvollzug der verbleibenden Bestimmungen des zehnten EU-Sanktionspakets vom 25. Februar 2023 übernimmt Liechtenstein eine Reihe von Massnahmen, die sich gegen die russische Wirtschaft richten. So werden die bestehenden Ein- und Ausfuhrkontrollen und Beschränkungen für kritische Technologie- und Industriegüter sowie die Liste gesperrter Güter zur technologischen Verbesserung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors erweitert.
Auch die Liste der Einrichtungen, welche die russische Rüstungsindustrie unterstützen, wird ergänzt. Diese enthält neu auch sieben iranische Unternehmen, welche unbemannte militärische Luftfahrzeuge herstellen. Die Massnahmen umfassen zudem ein neues Verbot der Durchfuhr von aus der EU ausgeführten Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck durch Russland und die Ausweitung der Einfuhrbeschränkungen für Güter, mit denen Russland beträchtliche Einnahmen erzielt (z.B. Asphalt und synthetischer Kautschuk).
Russische Staatsangehörige dürfen zudem keine Positionen in Leitungsgremien kritischer Infrastrukturen und Einrichtungen der EU mehr bekleiden und ihnen dürfen keine Gasspeicherkapazitäten in der EU mehr zur Verfügung gestellt werden. Schliesslich werden sowohl die bereits bestehende Meldepflicht für Gelder und wirtschaftliche Ressourcen gelisteter natürlicher und juristischer Personen als auch das bestehende Sendeverbot für russische Medien ausgeweitet.
Die Regierung bekräftigt mit dem autonomen Nachvollzug der EU-Sanktionen erneut, dass die eklatante Verletzung der Souveränität und der territorialen Integrität der Ukraine nicht hinnehmbar ist.