Finanzierung der Initiative zur Rückkehr zum Mischindex der AHV-Rentenanpassung

Die Landtagsabgeordneten: v. l.: Manfred Kaufmann, VU und Johannes Kaiser, FBP.

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 25. April 2023 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des AHVG und IVG (Finanzierung der Rückkehr zum Mischindex) verabschiedet.

Im Mai 2022 haben die Landtagsabgeordneten Johannes Kaiser und Manfred Kaufmann eine ausformulierte Gesetzesinitiative für eine Rückkehr zum Mischindex eingereicht. Es war klar, dass deren Umsetzung mit Mehrausgaben für die AHV und IV verbunden wäre.

Der Aspekt der Mehrkosten wurde bei der ersten Lesung am im September-Landtag ausführlich diskutiert. Die Initianten machten für die zweite Lesung den Vorschlag, 0.15 Prozentpunkte der von Versicherten und Arbeitgebern an die IV zu zahlenden Beiträge neu an die AHV zu verlagern. Damit hätten in der Vergangenheit die Mehrkosten des Mischindexes bei der AHV gedeckt werden können. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass die Reduktion der Beiträge an die IV für diese finanziell verkraftbar ist.

Der Landtag hat in seiner Sitzung im November 2022 das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung beraten und verabschiedet und damit die Einführung des Mischindexes beschlossen. In der Folge hat die Regierung entschieden, die AHV- und IV-Renten auf Januar 2023 zu erhöhen. Der Eckwert der Mindestrente wurde von CHF 1’160.00 auf CHF 1’190.00 erhöht, was rund 2.6 Prozent entspricht.

Mit den nunmehr beschlossenen Gesetzesvorlagen soll die angedachte Beitragsverlagerung der für die Finanzierung notwendigen 0.15 Prozentpunkte von der IV an die AHV umgesetzt werden.

Der Landtag wird die Gesetzesvorlage voraussichtlich in seiner Sitzung im Juni 2023 behandeln. Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über http://www.rk.llv.li (Berichte und Anträge) bezogen werden.