Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 3. April 2023 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Staatspersonalgesetzes sowie des E-Government-Gesetzes verabschiedet.
Das Staatspersonalgesetz wurde in Umsetzung einer Massnahme aus dem Regierungsprogramm 2021-2025 auf Anpassungsbedarf überprüft und soll durch die vorgeschlagenen Änderungen angepasst werden. Insbesondere die Digitalisierung sowie neue Arbeitsformen wie Remote-Work stellen auch das Land als Arbeitgeber vor Herausforderungen, denen zu begegnen ist, um auch künftig ein modernes und leistungsfähiges Arbeitsumfeld bereitzustellen und als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben. Mit der gegenständlichen Vorlage sollen die entsprechenden Grundlagen geschaffen werden.
Ein Schwerpunkt der gegenständlichen Vorlage ist die Stärkung der Kaderentwicklung bzw. der Laufbahnperspektiven, welche durch eine Anpassung der Ausschreibungsvoraussetzungen erreicht werden soll. Dadurch soll das Potential der bereits für die Landesverwaltung tätigen Mitarbeitenden optimal genutzt und gefördert werden können. Den Anforderungen aus der fortschreitenden Digitalisierung soll durch eine Neuregelung der rechtlichen Vorgaben zu den Personalakten begegnet werden. Zudem soll eine gesetzliche Grundlage für ortsunabhängiges Arbeiten geschaffen werden; dies unter Beachtung der allgemein geltenden Dienstrechte und -pflichten.
Neben diesen Schwerpunkten der Vorlage sollen in verschiedenen weiteren Bereichen punktuell Anpassungen vorgenommen werden. Dies betrifft unter anderem den Geltungsbereich des Gesetzes, den Diensteid, die Probezeit, die Ausübung öffentlicher Ämter durch Staatsangestellte sowie die neu aufgenommene Amtshilferegelung. Ein wesentlicher Punkt sind die neuen Regelungen zur Freistellung nach einer Kündigung.
Neben den Anpassungen des Staatspersonalgesetzes sollen punktuelle Anpassungen des E-Government-Gesetzes vorgenommen werden. Dadurch sollen die Bürgerfreundlichkeit sowie die Erreichbarkeit der Behörden verbessert werden.
Daneben sollen die Zuständigkeiten in den Bereichen Nutzung der eID zur eindeutigen elektronischen Identifikation von natürlichen Personen in Datenanwendungen von privaten Dateninhabern sowie zur Sperrung der eID neu bzw. klarer geregelt werden.
Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage ( http://www.rk.llv.li ) bezogen werden.