Amt für Umwelt veröffentlicht Zwischenbericht
Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der Europäischen Union aus dem Jahr 2000 hat das Ziel, den Gewässerschutz europaweit zu harmonisieren und den Zustand der Gewässer zu verbessern. Dabei geht es vor allem um eine ganzheitliche Betrachtung des Gewässerschutzes. Die Richtlinie ist Bestandteil des EWR-Abkommens und im liechtensteinischen Gewässerschutzgesetz umgesetzt. Um den Zielen der WRRL nachzukommen, verabschiedete die Regierung im 2019 einen Bewirtschaftungsplan sowie ein Massnahmenprogramm, mit welchem insbesondere eine ökologische Verbesserung der Gewässer erreicht werden soll.
Das Amt für Umwelt erstellt in regelmässigen Abständen einen Zwischenbericht zur Umsetzung des Massnahmenprogramms. Der Zwischenbericht 2022 findet sich auf der Internetseite des Amtes für Umwelt http://www.au.llv.li unter der Rubrik „Wasserrahmenrichtlinie“. Wie der Bericht zeigt, konnten in verschiedenen Bereichen bereits erste Massnahmen umgesetzt werden. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Regenbecken und Regenüberläufe. So wurden beispielsweise in Vaduz ein Regenüberlauf durch eine neue Leitungsführung aufgehoben und Messsonden installiert, um den Betrieb zu überwachen und zu optimieren. In Bezug auf Lebensraumverbesserungen wird darauf hingewiesen, dass sich aktuell zwei Rheinaufweitungen in Abklärung befinden und im Gemeindegebiet Eschen im Februar 2020 ein Teil des Huebgrabens revitalisiert sowie am Binnenkanal in Ruggell diverse Instream-Massnahmen zwischen 2019 und 2022 durchgeführt wurden. Hinsichtlich diffuser Einträge aus der Landwirtschaft wurden mit dem agrarpolitischen Bericht 2022, der im November 2022 vom Landtag verabschiedet wurde, Massnahmen beschlossen, welche einen direkten positiven Einfluss auf die Wasserqualität haben.
Die Umsetzung weiterer Massnahmen aus dem Massnahmenprogramm benötigt jedoch einen längeren Zeithorizont, vor allem auch um deren Wirksamkeit beurteilen zu können. Dies betrifft insbesondere Massnahmen im Bereich Lebensraumverbesserungen, Schwall/Sunk- und Restwasserbelastungen durch die Wasserkraftnutzung sowie diffuse Einträge durch die landwirtschaftliche Nutzung. Daher ist es erforderlich, die Umsetzung der Massnahmen konsequent weiter voranzutreiben.