Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 14. März 2023, den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches und des Ausserstreitgesetzes verabschiedet. Mit dieser Vorlage soll das Erbrecht modernisiert werden.
So soll das Erbrecht flexibler als bisher ausgestaltet werden, indem Erblasserinnen und Erblasser künftig über einen grösseren Teil des Nachlasses frei verfügen können. Die Gesetzesvorlage sieht daher die Aufhebung des Pflichtteilsrechts der Vorfahren vor.
Zudem sollen gewisse Pflegeleistungen im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens geltend gemacht werden können. Des Weiteren sollen Testamente zu Gunsten der früheren Ehegattin oder des früheren Ehegatten bzw. der früheren eingetragenen Partnerin oder des früheren eingetragenen Partners bei Auflösung der Ehe oder der eingetragenen Partnerschaft als aufgehoben gelten. Dasselbe soll während eines hängigen Scheidungsverfahrens oder einer hängigen Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft gelten. Daneben werden weitere Anpassungen in Anlehnung an die österreichische Rezeptionsvorlage vorgenommen, wie die Anpassung der Erbunwürdigkeits- und der Enterbungsgründe. Schliesslich werden auch die Verjährungsfristen vereinheitlicht. Alle Ansprüche aus dem Erbrecht sollen einer relativen Verjährungsfrist von drei Jahren und einer absoluten von 30 Jahren unterstehen.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 14. Juni 2023.