Am letzten Freitag, 17.03.2023 hat die Vernehmlassungsfrist zu der Umsetzung einer Reihe von Familienleistungen in verschiedenen Gesetzen, unter anderem die Umsetzung der EWR-Richtlinie zum Vaterschaftsurlaub, geendet. Auch der LKV hat sich an der Vernehmlassung beteiligt.
Grundsätzliche Unterstützung, aber…
Der LKV unterstützt Änderungen im Mutterschaftstaggeld (Verlängerung und Verschiebung) im Sinne der Rechtssicherheit für Mütter. Dennoch ist zu bedenken, dass eine Ausweitung des Mutterschaftsgeldes und die Finanzierung des neuen Vaterschaftsurlaubs (10 Tage / 2 Wochen) über die Krankentaggeldversicherung neue bzw. höhere Lohnnebenkosten für unsere Betriebe mit sich bringen. Zudem verschlechtert es die Stellung derjenigen Betriebe, welche Mütter und Väter beschäftigen, indem diese Leistungen als Schadenssumme im Vertrag des jeweiligen Betriebs aufscheint und eine Erhöhung der Prämie für diese Betriebe bedeuten kann. Dies obwohl der Betrieb keine Krankheitsleistungen, sondern Familienleistungen bezieht.
Finanzierung der Familienleistungen überdenken
Der LKV ist der Meinung, dass bestehende und künftig geplante Familienleistungen sinnvollerweise nicht über die Krankengeldversicherung gemäss KVG finanziert werden sollen. Falls Mutter- und Vaterschaftsleistungen über die Krankengeldversicherung abgewickelt werden sollen, kann dies in dem Sinne logisch erscheinen, als dass die Krankengeldversicherung bereits existiert und dieses gut funktionierende System auch bereits zur Abwicklung für andere Leistungen verwendet wurde (bspw. COVID-Taggeld der Regierung). Die Finanzierung der Leistungen sollte aber richtigerweise, wie auch beim COVID-Taggeld, nicht über die Krankengeldbeiträge der Versicherten und Betriebe stattfinden. Eine Finanzierung dieser Familienleistungen ist grundsätzlich unabhängig von einer möglichen Abwicklung über das System der Krankengeldversicherung zu diskutieren.
Weitere Lohnnebenkosten verhindern – Betriebe die Mütter und Väter beschäftigen nicht schlechter stellen
Eine Finanzierung ausserhalb der Krankengeldversicherung würde zwei Ziele erreichen: Zum einen würden zusätzliche Lohnnebenkosten für die Betriebe (und somit eine Einbusse an Wettbewerbsfähigkeit) verhindert. Zudem muss verhindert werden, dass durch noch höhere Familienleistungen aus der Krankengeldversicherung diejenigen Betriebe mit höheren Prämien bestraft werden, welche Väter und Mütter beschäftigen.
Zusammenfassend ist der LKV der Ansicht, dass sämtliche Familienleistungen (Mutterschaftstaggeld, Vaterschaftsurlaub usw.) ausserhalb der obligatorischen Krankengeldversicherung finanziert werden sollten. Von einem weiteren Ausbau der Leistungen in der obligatorischen Krankengeldversicherung ist im Interesse der Prämienzahlenden (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) abzuraten.