Eine sonntägliche Aufheiterung kommt selten alleine. Als erstes fing der Tag wetterbedingt heitererer an, als befürchtet. So konnte man den verspäteten Spaziergang mit dem Hund, aufgrund der Zeitumstellung, doch noch etwas geniessen.
Beim Kaffee danach dann dieser tolle Artikel mit dem Titel „#toleranzistdeinrecht: Wer diskriminiert wird, kann und soll sich wehren“
Dem kann ich grundsätzlich nur zustimmen! Der Artikel basiert auf dem Paragraphen 283 StGB, der da besagt, dass Diskriminierung, egal ob gegen eine Person oder Gruppe, wegen Rasse, Sprache, Nationalität, Ethnie, Religion oder Weltanschauung, ihres Geschlechts, ihrer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Ausrichtung, strafbar ist.
Nun, jetzt wo ich gerade diesen Leserbrief schreibe, hat das Wetter zwischenzeitlich umgeschwenkt, der kühle Wind bläst mir um die Ohren und es hat angefangen zu regnen.
Der Artikel im Vaterland wurde ausgerechnet von Frau Strauss verfasst. Ein Wunder? Eine indirekte Entschuldigung für drei Jahre Diffamierung meiner Weltanschauung in öffentlichen, nicht öffentlichen und offiziellen Plattformen?
Wohl kaum. Frau Strauss vertritt sicherlich weiterhin die Meinung, dass solche niederen Gestalten, Schwurbler und Impfverweigerer, keine Ansprüche auf solche Paragraphen besitzen, zumal diese gänzlich ihrer eigenen Weltanschauung von Seitan, aber leider auch Satan, widersprechen.
Das ist jetzt natürlich nur eine persönliche Unterstellung meinerseits, die aufgrund der eigenen Posts von Frau Strauss nun mal dazu verleiten.
Ich möchte mich trotzdem bei Frau Strauss für den Artikel bedanken. Zum einen, weil er richtig und wichtig ist, und zum anderen, weil ich nun weiss, dass ich mich gegen solche Diskriminierung wehren kann.
Tina Mlekuz
9494 Schaan