Kleine Anfrage der stv. Abgeordneten Vogelsang Nadine zum Thema: Unterschiedliche Besoldungsklassen
Gemäss Anhang I der Besoldungsverordnung gibt es für die Kindergartenstufe, die Primarstufe und die Sekundarstufe 1 zwei Eintrittslöhne. Einmal mit 87,5% (Abschluss in Bachelor oder Master) der Grundbesoldung und einmal mit 77,5 % (seminaristische Ausbildung) der Grundbesoldung. Junglehrpersonen, welche neu in den Schuldienst einsteigen, sind im Besitze eines Abschlusses auf Bachelor- oder Masterstufe.
Hierzu meine Fragen:
Wie viele Lehrpersonen werden aktuell mit 87,5% (Abschluss in Bachelor oder Master) der Grundbesoldung entlöhnt und wie viele mit 77,5% (seminaristische Ausbildung) der Grundbesoldung. Aktuell sind noch 2 der 645 Lehrpersonen gemäss Artikel 7a und Anhang 2 der Besoldungsverordnung mit der Einstufung von 77.5% des Eintrittslohns der Grundbesoldung angestellt. Auf das Schuljahr 2023/2024 hin werden alle Neueinsteiger in den Lehrberuf mit dem Grundlohn 87.5% eingestellt werden, wenn die vorhandenen Nachweise der geforderten Ausbildungen gegeben sind.
Durch welche Massnahmen kann eine bestehende Lehrkraft mit seminaristischer Ausbildung den Lohnsprung von 10% schaffen, um ins gleiche Lohngefüge eines Bachelor- oder Master-Abschlusses zu kommen? Wie in allen Branchen üblich lassen sich Lohnunterschiede mit einer Nachqualifizierung ausgleichen. Zusätzlich werden Diensterfahrung und Dienstjahre mit einbezogen und sind bereits fester Bestandteil in der Lehrpersonenbesoldung in Liechtenstein. Die ehemals seminaristische Ausbildung wird einem Bachelor gleichgesetzt.
Welche Fächer sind von diesen Unterschieden besonders betroffen? Die Lohnklassen wurden gemäss Besoldungsverordnung gemäss Artikel 7a und Anhang 2 auf Grund einer durchgeführten Arbeitsplatzbewertung festgelegt. Die Unterscheidung richtet sich nach Schulstufen und innerhalb der Schulstufen zwischen Fachlehrpersonen und Klassenlehrpersonen. Die Qualifikation des Lehrpersonals mit entsprechenden Ausbildungsnachweisen erfolgt über die Pädagogischen Hochschulen in der Schweiz oder wird über das Anerkennungsverfahren der schweizerischen EDK nachgewiesen.
Wird diese Differenzierung zwischen der Besoldung von akademischen und seminaristischen Ausbildungen in den Nordostschweizer Kantonen gleich praktiziert? Wie die einzelnen Kantone die Anerkennung unterschiedlicher Ausbildungstypen in der Praxis handhaben, kann das Schulamt nicht beantworten. Hierbei gibt es auch Kantonale Unterschiede, insbesondere bei Kantonen, welche über eine eigene Ausbildungsstätte verfügen.
Verdienen Lehrpersonen in der Nordostschweiz netto inklusive Abzug der Steuern mehr als in Liechtenstein?
Die detaillierten Besoldungsdaten der Schweizer Kantone stehen uns nicht zur Verfügung. Es können aber Vergleiche mit den von der EDK veröffentlichen Gehältern und Lektionenzahlen dargestellt werden. Dazu müssen auch die unterschiedliche Zeitdauer einer Lektion, die Anzahl der Lektionen auf ein Jahrespensum, die Aufgabenanforderung die mittels einer Lektion oder im Berufsauftrag definiert wird, Ferienanteil und Feiertage, Krankenkassenbeiträge etc. berücksichtigt werden.
Als Beispiel in absoluten Zahlen kann der Vergleich mit Stichtag 29.09.2022 mit den Ostschweizer Kantonen gemäss Lohndatenerhebung der Lehrkräfte der Deutschschweizer Kantone für die Fachlehrpersonen Sekundarstufe I (Handarbeit/Hauswirtschaft) herangezogen werden:
St. Gallen
Lohnband CHF 92’028 bis CHF 137’982 1’213 Lektionen pro Jahr
Graubünden
Lohnband CHF 82’000 bis CHF 126’280 1’131 Lektionen pro Jahr
Liechtenstein
Lohnband CHF 74’695 bis CHF 136’860 1’092 Lektionen pro Jahr
Derzeit liegt der Lohnmedian dieser Lehrpersonengruppe in Liechtenstein bei CHF 122’357.37, der aktuell ausbezahlte Lohn pro Jahr beträgt zwischen CHF 108’760.86 und 134’152.81.
Kleine Anfrage der stv. Abgeordneten Vogelsang Nadine zum Thema: Fachkräftemangel in Lehrberufen
Die Regierung hat sich im aktuellen Regierungsprogramm 2021-2025 Regierung unter anderem im Bereich Bildung zum Ziel gesetzt: «Eine zukunftsorientierte Ausgestaltung der Anstellungsbedingungen des Bildungspersonals zur Erhaltung der
Wettbewerbsfähigkeit wird angestrebt». In der Schweiz ist immer mehr die Rede von Fachkräftemangel im Bereich Pädagogik. Viele Schulen der Schweiz kämpfen mit Personalmangel: Es fehlt an Lehrerinnen und Lehrern. Quereinsteigerinnen und Fachleute ohne Lehrdiplom springen in die Bresche, Klassenassistenzen und höhere Pensen bei den bestehenden Lehrpersonen sind weitere Rezepte. Wie sieht die Situation an den Liechtensteinischen Schulen aus? Hierzu meine fünf Fragen:
Können alle Stellen in nützlicher Frist besetzt werden bzw. wie viele Bewerbungen gehen auf eine ausgeschriebene Stelle durchschnittlich ein? Der Stichtag für die Klassenbildung ist jeweils erst im März respektive April, der exakte Bedarf wird erst dann bekannt sein. Die bisherige Besetzung der ausgeschriebenen Stellen konnte gut vollzogen werden. Von 26 ausgeschriebenen Stellen ist der Besetzungsprozess bei 15 Positionen abgeschlossen. Auf der Ebene der Gemeindeschulen haben sich durchschnittlich etwas mehr als elf Bewerberinnen und Bewerber pro Stelle beworben. Bei den Oberschulen waren es durchschnittlich etwas mehr als fünf Bewerberinnen und Bewerbern, bei den Realschulen durchschnittlich mehr als elf Bewerberinnen und Bewerber. Am Gymnasium gab es durchschnittlich rund drei Bewerberinnen und Bewerber pro Stelle.
Wie viele Stellen können durch in Liechtenstein wohnhafte Pädagoginnen und Pädagogen besetzt werden?
Wie viele Stellen müssen durch im Ausland wohnhafte Personen gefüllt werden, bitte Anzahl pro Wohnland anzugeben?
zu Frage 2 und 3:
Zehn Stellen wurden mit Personen welche in Liechtenstein wohnhaft sind besetzt, zwei mit Wohnsitz Schweiz und drei mit Wohnsitz Österreich.
Gibt es Fächer oder Schulstufen die schwieriger und solche die einfacher zu besetzen sind? Bei Stellenausschreibungen für die Kindergartenstufe, für Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen sowie für einzelne spezifische Fachbereiche gibt es tendenziell weniger Bewerbungen.
Werden an den Schulen auch Job-Sharing- und Teilzeitmodelle angeboten und wenn ja wie viele im Verhältnis zu den Vollzeitstellen? Von den bisher total 26 Stellenausschreibungen auf das Schuljahr 2023/2024 waren sechs Stellen als Vollzeitstellen ausgeschrieben, 14 Stellen im Bereich von 70-100 Prozent und sechs Stellen im Bereich von 40 bis 60 Prozent. Es werden auch Job-Sharing-Stellen angeboten, durchschnittlich gibt es pro Schulhaus ein bis zwei Job-Sharing-Stellen, je nach Bedarf und Grösse der Schule.
Kleine Anfrage der stv. Abgeordneten Vogelsang Nadine zum Thema: Monitoringbericht Bildungsstrategie 2025
Jährlich wird dem Landtag aus diversen Ministerien mittels Geschäftsberichte, Finanzberichte und Monitoringberichte über die aktuelle Lage rapportiert. So erhält der Landtag einen guten Ein- und Überblick über die Wirkung von gesetzten Massnahmen zu gemeinsam definierten Zielen und Strategien. Beispielsweise zeigt uns der Monitoringbericht zur Energiestrategie jährlich auf, ob wir auf Kurs sind. Bei Abweichung werden entweder die die Massnahmen oder Ziele angepasst. Die Bildung wird in der Bildungsstrategie als der einzige und somit wichtigste «Rohstoff» des Landes hervorgehoben. In der Bildungsstrategie2025 steht zum Thema Monitoring: «Die Regierung hat das Liechtenstein-Institut beauftragt, ab dem Jahr 2022 im Vierjahresrhythmus einen Bildungsbericht zu erstellen. Hierzu meine Fragen:
Wann liegt der erste Bildungsbericht gemäss Bildungsstrategie 2025 vor? Der erste Bildungsbericht liegt voraussichtlich im 4. Quartal 2023 vor.
Vor dem Hintergrund eines gezielten Monitorings, was spricht dagegen, dass der Bildungsbericht analog dem Energiemonitoringbericht dem Landtag jährlich zur Kenntnis gebracht wird? Das Erscheinen des Bildungsberichts wurde ganz bewusst parallel zum Erscheinen des Bildungsbericht Schweiz gelegt. Sowohl in der Schweiz als auch in Liechtenstein gilt ein Vier-Jahres-Rhythmus für das Erscheinen des Bildungsberichts. Deshalb kann eine Kenntnisnahme durch den Hohen Landtag mit anderen jährlichen Monitoringberichten nicht ganz gleichgesetzt werden.
Wie und von wem wird die Erreichung der Ziele und Handlungsfelder der Bildungsstrategie 2025 überprüft? Im Rahmen des Bildungsberichts wird die Umsetzung der Bildungsstrategie in einem Vier-Jahres-Rhythmus überprüft. Für das Controlling des laufenden Betriebs ist das Schulamt verantwortlich und legt dies im Rechenschaftsbericht entsprechend dar.
Wo und wie findet das Qualitätscontrolling von Entwicklungsprozessen in der Bildung statt? Mit den nationalen Leistungserhebungen (vormals «Standardprüfungen», aufgrund LiLe neu «Checks» genannt) hat Liechtenstein seit vielen Jahren ein in Form von standardisierten Leistungsüberprüfungen zu festgelegten Bildungszeitpunkten (2., 6. und 9. Klasse) ein Qualitätscontrolling im Bildungsbereich. Mit dem Bildungsbericht hat Liechtenstein nun ein weiteres wertvolles Instrument etabliert, das national sowie internationale Leistungsvergleiche im Fokus hat und die Qualität des gesamten Bildungswesens auf drei Ebenen untersucht: Effektivität, Effizienz und Equity (Chancengerechtigkeit). Darüber hinaus findet Qualitätsmanagement auf allen Ebenen statt (z.B. Rechenschaftslegung der Schulleitung, Unterrichtsbesuche des Inspektorats etc.).
Wer beschäftigt sich mit der Frage nach relevanten Zukunftsthemen in der Bildung? Gibt es beispielsweise einen Think Tank oder eine Kommission, welche sich mit Zukunftsthemen beschäftigt? Das Schulamt hat die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des Bildungswesens in Liechtenstein als Kernauftrag. Dazu gehören auch Evaluationen, die entweder vom Schulamt selbst oder von einer externen Stelle durchgeführt werden. Die Zusammenarbeit mit Bildungsgremien der Schweiz spielt hierbei eine ebenso wichtige Rolle wie der Einsitz in verschiedensten internationalen Gremien in Europa. Als EWR-Mitglied ist Liechtenstein Teil verschiedener Working Groups der EU und nimmt beispielsweise auch an High Level in Education Treffen der EU teil. Liechtenstein ist Mitglied des Steering Committee for Education (CDEDU) des Europarats sowie Teil von Berichterstattungsprozessen der Europaratskommissionen und Hearings zu UN-Konventionen. Grundlagen für Zukunftsthemen sind auch fortlaufend Forschungsergebnisse von Pädagogischen Hochschulen, Universitäten oder von internationalen Organisationen, wie beispielsweise der OECD-Bericht «Trends shaping education», welcher alle drei Jahre erscheint.
Kleine Anfrage der stv. Abgeordneten Vogelsang Nadine zum Thema: Wintersportstätten Liechtenstein
Liechtenstein hat mit den Bergbahnen Malbun eine eigene Wintersportstätte und ist auf Besucherzahlen und wiederkehrende Gäste angewiesen. Hierfür hat der Landtag verdankenswerter Weise letztes Jahr Geld für einen moderaten Ausbau gesprochen. Ebenfalls wird dem Landtag im 2.Halbjahr dieses Jahres der Langersehnte Bericht und Antrag für das Langlaufzentrum vorgestellt. Laut Sportstättenbericht vom 21.2.2022 werden Skilifte und Langlaufloipen am dritt häufigsten von Liechtensteinern als Sportort und -Sportinfrastruktur genannt. Daraus lässt sich schlussfolgern, Herr und Frau Liechtensteiner lieben Wintersport. Die Stabstelle für Sport organisierte im Februar 2023 ein Winterlager für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren im vorarlbergischen Damüls. Das Snowcamp ist ein Winterlager, indem Skifahren, Snowboarden, Schlitteln und Rahmenprogramm angeboten wird. Bei der Stabstelle für Sport wird der gewählte Standort Damüls mit der Attraktivität begründet. Um attraktiv und konkurrenzfähig zu sein sind die Wintersportstätten Malbun/Steg von einem schnellen Bewilligungsprozess ab Projekteingabe abhängig, sodass die Wertschöpfung im Land behalten werden kann.
Hierzu meine Fragen:
In welchem Jahr wurde das Projekt Langlaufloipe Steg erstmals auf private Initiative eingereicht? Das Projekt wurde erstmals im Jahr 2020 eingereicht.
Wie lange dauerte der Bewilligungsprozess für das Projekt Langlaufloipe Steg und was waren die Gründe? Der Bewilligungsprozess dauert seit Ende 2020 an. Im zweiten Halbjahr 2023 wird dem Landtag ein Bericht und Antrag für einen Verpflichtungskredit zur Genehmigung vorgelegt. Im Falle der Genehmigung durch den Landtag können die Initianten im Rahmen des Bauprojektes die nötigen baulichen und umwelttechnischen Bewilligungen einholen.
Die Regierung bewilligte das Gesuch im Februar 2021. Im Zusammenhang mit dieser grundsätzlichen Befürwortung durch die Regierung wurden die Initianten beauftragt, natur- und umweltrechtliche Abklärungen vorzunehmen und diese der Regierung zur Kenntnis zu bringen. Für diese Abklärungen benötigten die Initianten bis Dezember 2022. Unmittelbar nach Eingang der entsprechenden Unterlagen Ende Dezember 2022 beauftragte die Regierung Ende Januar 2023 die Stabstelle für staatliche Liegenschaften mit der Erarbeitung des Berichts und Antrags.
Wo ortet das Ministerium für Sport Hürden in Bezug auf den Bewilligungsprozess, welche abgebaut werden könnten, um solche Projekte schneller bewilligen zu können? Der konkrete Bewilligungsprozess wird erst nach einem positiven Landtagsbeschluss gestartet. Beim konkreten Projekt ist die Dauer des Bewilligungsprozesses nicht auf das Verfahren vor den Behörden zurückzuführen. Nichtsdestotrotz hat die von der Regierung eingesetzte Arbeitsgruppe zur Optimierung und Erweiterung der Sportinfrastruktur sich mit diesem Thema beschäftigt und ortet bei der Sportstättenförderungsverordnung (SSFV) dahingehend Verbesserungspotential, dass nach der grundsätzlichen Befürwortung eines Projektes durch die Regierung, falls nötig, ein Betrag für juristische Abklärungen, Gutachten usw. gesprochen werden könnte, der den Initianten ab diesem Zeitpunkt zur Verfügung gestellt würde.
Wie hoch waren die staatlichen Ausgaben im Ministerium für Sport bezüglich Wintersportstätten im Skigebiet Malbun/Steg die letzten 10 Jahre?
Die Wintersportstätte Malbun/Steg hat in den letzten 10 Jahren über CHF 1.2 Mio. von der Sportförderung Liechtenstein erhalten.
Zudem hat die Stabsstelle für Sport mit dem Liechtensteinischen Skiverband eine Leistungsvereinbarung betreffend Infrastrukturaufwendungen. Der Skiverband hat in den letzten 10 Jahren via Sportförderung einen zweckgebundenen Beitrag in Höhe von insgesamt CHF 950’000 für die Infrastruktur im Berggebiet Malbun insbesondere der Bergbahnen erhalten.
Der Verein Valünalopp hat für die Instandhaltung der Langlaufpiste im Steg in den letzten 10 Jahren einen Beitrag von insgesamt CHF 230’000 erhalten. Zusätzlich wurde im Jahr 2015 für die Anschaffung eines Spurtgeräts CHF 40’000 aus der Sportförderung mitfinanziert.
Ebenfalls wurde dem Verein Valünalopp eine Erhöhung des Jahresbeitrags ab 2023 auf CHF 40’000 pro Jahr und eine Beteiligung für eine erneute Anschaffung eines Spurgeräts in Höhe von CHF 40’000 zugesichert.
Welche Projekte wurden im Ministerium für Sport die letzten 20 Jahre für den Wintersport umgesetzt? Am 8. März 2023 führen der Liechtensteinische Skiverband und Schulsport Liechtenstein erstmalig die Schulskimeisterschaften für die 5. Klasse Primarschule und 1. Klasse Sekundarschule durch. Das Ministerium für Sport unterstützt die Veranstaltung über die Sportförderung.
Zudem organisiert die Stabsstelle für Sport jährlich in Malbun Jugend und Sport Ausbildungen für Leiterpersonen in der Sportart Ski. 2020 konnte ausserdem erstmalig eine Ausbildung für junge Leiterpersonen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren für verschiedene Wintersportarten in Malbun und Steg angeboten werden.
Auch kann das Liechtenstein Olympic Committee gemäss Leistungsvereinbarung mit der Regierung Verbandsprojekte zur Entwicklung und Erhalt des Verbandes und der Sportart unterstützen. Davon profitierten in den letzten Jahren ebenfalls verschiedene Wintersportverbände und Vereine in der Durchführung von unterschiedlichen Aktivitäten.
Ebenfalls wurden in den letzten Jahren zahlreiche internationale Sportveranstaltungen in den Sportarten Ski, Langlauf, Eisklettern, Skibob und Para Ski in Malbun/Steg finanziell unterstützt. Auch Special Olympic erhält eine regelmässige Unterstützung für die Durchführung der Winterspiele im Malbun/Steg.
Ausserordentlich war 2015 die Durchführung der Europäischen Olympischen Winter-Spiele (EYOF) in Vorarlberg und Liechtenstein. Für die Umsetzung hat der Landtag einen entsprechenden Verpflichtungskredit genehmigt.
2007 hat der Landtag ebenfalls einem Finanzbeschluss für den Bau von zwei Lagerräumen des Skiverbands im Malbun und die Neuerstellung der Nacht-Loipenbeleuchtung im Langlaufgebiet Steg/Valüna zugestimmt.
Kleine Anfrage des Abgeordneten Kaufmann Georg zum Thema: Fachlehrpersonen mit seminaristischer Ausbildung
Seit mehreren Jahren kämpft eine Gruppe von Fachlehrerinnen aus dem Bereich Handarbeit und Hauswirtschaft mit früherer seminaristischer Ausbildung für eine Lohnangleichung an die Fachlehrpersonen der Sekundarstufe 1, welche über einen Abschluss einer pädagogischen Hochschule verfügen.
In der praktischen Arbeit verrichten sie die gleichen Aufgaben und auch die Ausbildungszeit der beiden Ausbildungen ist vergleichbar. Gemäss einem Schreiben, das den Abgeordneten vorliegt, wurden sie im November 2022 über die Ergebnisse einer Arbeitsplatzbewertung informiert, welche vom Schulamt extern in Auftrag gegeben worden war. In der Zwischenzeit hat eine betroffene Lehrerin gekündigt und wird eine Stelle im Kanton St. Gallen antreten. Gemäss ihren Aussagen wird sie im gleichen Pensenumfang dort etwa CHF 30’000 jährlich mehr verdienen.
Dazu meine Fragen:
Zu welchem Ergebnis ist die beauftragte Firma bei der Arbeitsplatzbewertung gekommen? Die externe Firma ist im Ergebnis der Arbeitsplatzbewertung für die Fachlehrerinnen aus dem Bereich Handarbeit und Hauswirtschaft zu einer Einstufung in die Lohnklasse 10 gekommen. Derzeit sind die Lehrpersonen mit seminaristischer Ausbildung in Lohnklasse 11 angesiedelt, gefordert wurde Lohnklasse 12. Trotz des Ergebnisses der Arbeitsplatzbewertung wird von einer Einstufung in eine tiefere Lohnklasse abgesehen und der Status quo in der Lohnklasse 11 beibehalten.
Anhand welcher Kriterien wurde die Arbeitsplatzbewertung vorgenommen? Bei der Bewertung des Arbeitsplatzes wurden neben den fachlichen Anforderungen auch Kriterien in Bezug auf Kommunikation, Handlungs- und Entscheidungsspielraum, Verantwortung und psychische Beanspruchung, Ausbildung und Erfahrung, körperliche Anforderungen und Beanspruchung sowie erschwerende Arbeitsbedingungen berücksichtigt.
In welchem Rahmen wurden die betroffenen Fachlehrerinnen beziehungsweise die Schulleitungen als direkte Vorgesetzte bei dieser Arbeitsplatzbewertung einbezogen? Die Beauftragung einer externen Beratungsfirma wurde auf ausdrückliche Forderung der Lehrpersonen Handarbeit und Hauswirtschaft der Sekundarstufe I vom Bildungsministerium bewilligt und durchgeführt. Davor fanden vier Gespräche zwischen Vertretern des Bildungsministeriums, der Schulamtsleitung sowie der betroffenen Lehrpersonen. Mit einer analytischen Arbeitsplatzbewertung wird angestrebt, die unterschiedlichen Tätigkeiten mittels vergleichbarer Bewertungskriterien so zu klassifizieren, dass auf dieser Grundlage eine passende Lohneinstufung im Gesamtsystem vorgenommen werden kann. Hierzu wurden die Tätigkeiten von der externen Firma, welche Arbeitsplatzbewertungen in verschiedenen Kantonen der Schweiz sowie der Liechtensteinischen Landesverwaltung durchführt, anhand von Arbeitsbeschreibungen und in Interviews erfasst, dokumentiert und nach bestimmten Anforderungsarten (vgl. Antwort 2) bewertet. Eine Arbeitsplatzbewertung ist Sache des Arbeitgebers und wird anhand des Arbeitsauftrags und unter Einbezug der personalverantwortlichen Stellen, welche auch die Personalgespräche und Personalbeurteilungen führen, erfasst.
Hat die beauftragte Firma Quervergleiche mit der Schweiz angestellt? Ja, Kantone mit einem ähnlichen Lohnsystem wie in Liechtenstein wurden von der Firma im Quervergleich für die Einstufung ebenfalls beachtet. Ausserdem wurde ein Quervergleich zu einer Klassenlehrperson auf der Sekundarstufe I durchgeführt, um grössere Abweichungen in den Beurteilungsstandards in Bezug auf die Arbeitsplatzbewertung 2006 auszuschliessen.
Wie begründet die Regierung die doch erheblichen Lohnunterschiede dieser Gruppe von Fachlehrerinnen im Vergleich mit den Nachbarkantonen? Ein direkter Lohnvergleich wäre nur dann möglich, wenn die genau gleichen Parameter zu Grunde liegen würden, da neben dem Lohn viele weitere Aspekte Einfluss nehmen, z.B. die in den Kantonen unterschiedliche Zeitdauer einer Lektion; die Aufgabenanforderung, die mittels einer Lektion definiert wird; Ferienanteil und Feiertage; Anzahl Lektionen pro Vollzeitstelle etc.
Kleine Anfrage der Abgeordneten Petzold-Mähr Bettina zum Thema: Universität Liechtenstein
In der Budgetdebatte im November-Landtag 2022 haben wir lange und ausführlich über den Staatsbeitrag an die Universität Liechtenstein für das Jahr 2023 gesprochen. Während der Debatte haben Sie, Frau Bildungsministerin, folgenden Antrag gestellt: «Ich stelle hier für das Konto 260.364.01 den Antrag, dass auf Basis des bisherigen Staatsbeitrages von CHF 15,3 Mio. für das Jahr 2023 analog zum Staatspersonal ein Teuerungsausgleich von 2,9% sowie eine Lohnerhöhung von 1% für das Personal der Universität Liechtenstein zur Verfügung gestellt wird.» Diesem Antrag wurde mit 19 Stimmen entsprochen.
Meine Fragen dazu:
Muss der Teuerungsausgleich an alle Mitarbeiter ausbezahlt werden? Der Teuerungsausgleich wird grundsätzlich an alle Mitarbeitenden ausgerichtet, da alle Mitarbeitenden von einer Teuerung betroffen sind.
Auf wie viele Personen wurde die gesprochene Lohnerhöhung von 1% aufgeteilt?
Wie wurde die gesprochene Lohnerhöhung von 1% aufgeteilt?
Wie erklären Sie es, dass bisher mehrere Mitarbeiter weder einen Teuerungsausgleich noch eine Lohnerhöhung für das Jahr 2023 erhalten haben?
Wann wird dies nachgeholt?
zu den Frage 2, 3, 4 und 5: Der Teuerungsausgleich sowie eine allfällige Lohnanpassung erfolgen an der Universität jeweils zum 1. April.
Jeder Mitarbeitende hat ein jährliches Mitarbeitendengespräch mit deren/dessen Vorgesetzten, in dem unter anderem die Zielerreichung der individuellen Ziele des Vorjahres bewertet werden, wie auch die Arbeit und das Verhalten des Mitarbeitenden im Allgemeinen. Diese quantitativen und qualitativen Beurteilungen finden jeweils im ersten Quartal statt und die darin getroffenen Feststellungen dienen als Basis für die Vergabe von individuellen Lohnerhöhungen.
Kleine Anfrage des Abgeordneten Patrick Risch zum Thema: fehlende Trainingsmöglichkeiten für Sportler-/innen im In- und Ausland
Laut dem letzten Sport-Monitoringbericht ist Liechtenstein ein sportbegeistertes Land. Viele Einwohner/-innen bewegen sich regelmässig und machen Sport alleine oder in einem Verein. Um weiterhin Sportarten zu fördern und auch internationale Wettkämpfe bestreiten zu können und bei den internationalen Verbänden anerkannt zu werden, braucht es eine Sportinfrastruktur in Liechtenstein oder in der Region mit Liechtensteiner Beteiligung.
Für viele Sportler/-innen gibt es in Liechtenstein keine oder nur unzureichende Trainingsmöglichkeiten und sie müssen somit auf das benachbarte Ausland ausweichen. Die Trainingsplätze sind auch im Ausland heiss begehrt. Den dort ansässigen Vereinen und Sportler/-innen wird primär zuerst der Zugang zu den Trainingsplätzen gewährt, da Sportler/-innen aus Liechtenstein als Gast gelten.
Es liegt auf der Hand, dass nicht für jede Sportart in Liechtenstein eine eigene Sportstätte errichtet werden kann, da dies eventuell nicht wirtschaftlich ist oder schlichtweg kein Platz dafür besteht. Dennoch sollten Trainingsmöglichkeiten für diese Sportarten bestehen.
Nun zu den Fragen:
Bei welchen Sportarten hat Liechtenstein ein Abkommen mit den umliegenden Kantonen oder Bundesländern, damit einheimische Sportler/-innen dort eine garantierte Trainingsmöglichkeit erhalten? Es gibt kein offizielles Abkommen zwischen Liechtenstein und den umliegenden Kantonen oder Bundesländer betreffend die Nutzung von Sportstätten. Im nationalen Jugendsportzentrum Tenero und im Sport- und Ausbildungszentrum in Magglingen ist Liechtenstein jedoch aufgrund der engen Beziehung im Bereich Jugend und Sport betreffend Nutzung der Sportzentren grösstenteils mit den Kantonen der Schweiz gleichgestellt.
Gibt es Pläne, dass Liechtenstein in Zusammenarbeit mit dem benachbarten Ausland eine gemeinsame Sportstätte errichtet und sich auch finanziell daran beteiligt, sodass heimische Vereine/Verbände dort als heimischer Verein/Verband gelten und einen gleichwertigen Zugang zur jeweiligen Sportstätte erhalten?
Wenn die Frage 2 mit Ja beantwortet wird, bei welchen Sportarten sind solche Kooperationen geplant?
zur Frage 2 und 3: Bis anhin gibt es keine konkreten Pläne mit dem benachbarten Ausland.
Wenn Frage 2 mit Nein beantwortet wird, warum werden solche Kooperationen nicht angestrebt, um den heimischen Sportler/-innen eine Trainingsmöglichkeit zu bieten? Die Vergabe der Trainingszeiten liegt in der Kompetenz der regionalen Anlagenbesitzer bzw. Betreiber und wird mit den Nutzern individuell vereinbart. Im Sportgesetz und Subventionsgesetz sind aktuell keine finanziellen Beteiligungen für Sportstätten im Ausland vorgesehen. Für die Leistungssportverbände in Liechtenstein besteht jedoch die Möglichkeit, die Ausgaben für Trainings beim Liechtenstein Olympic Committee einzureichen, um ihre Mehraufwände für Trainings im Ausland abzufedern.
Bei welchen Sportarten fehlen ausreichende Trainingsmöglichkeiten im Land und wo besteht Handlungsbedarf? Es gibt Verbände, die aufgrund der Trainingsmöglichkeiten spezifische Trainingsstätten im Ausland nutzen. Beispielsweise der Bobverband im Kerenzerberg, der Turnverband im Turnwerk Mels, der Schwimmverband im überdachten 50m-Becken Chur, der Leichtathletikverband im Athletik Zentrum St. Gallen, der Eislauf- und Eishockeyverband in Feldkirch/Widnau sowie Grüsch oder der Skiverband in diversen Skigebieten und Skihallen. Inwiefern Handlungsbedarf bei den erwähnten Sportarten besteht, müsste zuerst durch eine Bedürfnisbefragung geklärt werden.
Generell zeigt die Bevölkerungsumfrage zum «Sport- und Bewegungsverhalten in Liechtenstein» eine grosse Zufriedenheit der Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner mit der in Liechtenstein vorhandenen Sportinfrastruktur. Die grosse Mehrheit der Sportanlagen sind jedoch auf die Bedürfnisse des Breitensports ausgerichtet. Mit der Frage inwiefern ein Handlungsbedarf auch für Anlagen für den Spitzensport in Liechtenstein besteht, befasst sich unter anderem aktuell eine Arbeitsgruppe zur Optimierung und Erweiterung der Sportinfrastruktur.