Die Regierung hat an ihrer letzten Sitzung eine Abänderung der Verordnung über die Lagerung von Hofdüngern in der Landwirtschaft (Hofdüngerverordnung) genehmigt.
Mit der Revision wird im Wesentlichen eine Massnahme zur Minderung von Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft analog zur Schweiz umgesetzt. So wird inskünftig von allen Betrieben gefordert, dass die Behälter für Gülle und flüssige Vergärungsprodukte eine dauerhaft wirksame Abdeckung gegen Ammoniak- und Geruchsemissionen aufweisen. Zudem werden die Lagerkapazitäten angepasst. Ebenso werden die Vorschriften für die Lagerung von Mist auf dem Feld klarer geregelt sowie Anforderungen an die Lagerung von Siloballen eingeführt. Die angepasste Verordnung tritt am 1. April 2023 in Kraft.