Vernehmlassungsbericht betreffend Abänderung des Sachenrechts verabschiedet

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 14. Februar 2023 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Sachenrechts verabschiedet.

Mit der Gesetzesvorlage soll klargestellt werden, dass öffentlich-rechtliche Grundlasten auch ohne Eintragung im Grundbuch entstehen. Ausserdem sollen die möglichen öffentlich-rechtlichen Grundlasten definiert werden. Es handelt sich dabei insbesondere um Kosten einer Baulandumlegung sowie um Erschliessungskosten im Zusammenhang mit einer Baulandumlegung. Zudem sollen Letztere im Grundbuch angemerkt werden.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über http://www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 17. Mai 2023.