Mit Unterstützung des Liechtensteinischen Behindertenverbandes hat die Landespolizei ihre eigene Homepage (www.landespolzei.li) und weitere von ihr betriebene Internetauftritte (www.gefaengnis.li ; www.gewaltschutz.li und www.kfu.li) barrierefrei, d.h. leichter zugänglich gemacht.
Mit einer Funktion „Leichte Sprache“ sollen möglichst viele Menschen die Inhalte der Webseiten lesen und verstehen können. Zusätzlich wurde der deutschsprachige Imagefilm der Landespolizei mit Gebärdensprache verdolmetscht.
Auf den Webseiten der Landespolizei kann durch Aktivierung eines entsprechenden Symbols von der regulären zur leichten Sprache gewechselt werden. Zusammen mit dem Liechtensteinischen Behindertenverband wurden jene Texte ausgewählt, die in leichte Sprache umformuliert wurden. Zusätzlich wurde der Imagefilm der Landespolizei mit Gebärdensprache ergänzt (https://www.landespolizei.li/ueber-uns).
Seit 2016 verlangt eine EU-Richtlinie von öffentlichen Stellen der EU-Staaten, ihre Internetseiten und mobilen Anwendungen leichter „zugänglich“, d.h. auch für Personen mit Beeinträchtigungen verstehbar zu machen. Die Übernahme der entsprechenden Richtlinie in den EWR ist geplant und soll durch eine Abänderung des Behindertengleichstellungsgesetzes auch in Liechtenstein umgesetzt werden.