Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 24. Januar 2023 den Bericht und Antrag zur Ratifikation des Änderungsprotokolls des Übereinkommens des Europarats zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten an den Landtag verabschiedet.
Das Übereinkommen des Europarats vom 28. Januar 1981 zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten war das erste Übereinkommen, das einen internationalen rechtlichen Rahmen zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung schaffte. Liechtenstein hat das Übereinkommen am 11. Mai 2004 sowie das ergänzende Zusatzprotokoll am 28. Januar 2010 ratifiziert.
Im Jahr 2011 nahm der Europarat die Arbeiten für die Revision dieses Übereinkommens auf, um der technologischen Entwicklung, der Zunahme des grenzüberschreitenden Datenverkehrs und den mit der Digitalisierung verbundenen Herausforderungen zu begegnen. Dies führte zur Verabschiedung des gegenständlichen Änderungsprotokolls. Parallel dazu wurde auf EU-Ebene die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ausgearbeitet, welche in Liechtenstein seit dem 20. Juli 2018 direkt anwendbar ist. Aufgrund der im Rahmen der DSGVO erfolgten Gesetzesänderungen sind im Zuge der Ratifikation des Änderungsprotokolls keine weiteren gesetzlichen Anpassungen mehr erforderlich.
Als internationaler Wirtschaftsstandort ist es in Liechtensteins Interesse, dass das Datenschutzniveau auf internationaler Ebene weiter vereinheitlicht wird. Dem überarbeiteten Übereinkommen können nicht nur die Mitgliedstaaten des Europarats beitreten, sondern auch Nichtmitgliedsstaaten und internationale Organisationen. Durch die Ratifikation kann für die liechtensteinische Wirtschaft der grenzüberschreitende Datentransfer in Vertragsstaaten des Übereinkommens, die nicht zugleich Mitglied des EWR sind, deutlich erleichtert werden. Denn durch ihren Beitritt zum Übereinkommen können auch solche Staaten relevante Garantien für eine sichere Übermittlung personenbezogener Daten bieten. Dies wiederum stärkt letztlich auch den Schutz für die liechtensteinischen Bürgerinnen und Bürger, wenn ihre personenbezogenen Daten grenzüberschreitend verarbeitet werden.
Der Bericht und Antrag an den Landtag kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Website ( http://www.rk.llv.li ) bezogen werden.