Im Auftrag der Regierung hat der Landesführungsstab in Zusammenarbeit mit den Liechtensteinischen Kraftwerken (LKW) einen „Notfallplan Energiemangellage“ erarbeitet.
Dieser legt fest, welche Einrichtungen im Falle einer stundenweisen rollierenden Stromnetzabschaltung weiterhin permanent mit Strom zu versorgen sind. Auslöser war die drohende Strommangellage, die zwar derzeit abgewendet scheint, jedoch in Zukunft nicht ausgeschlossen werden kann. Die Regierung hat den „Notfallplan Energiemangellage“ heute genehmigt.
Im Falle einer Strommangellage stellen rollierende Netzabschaltungen die letztmögliche Massnahme dar, um einen Zusammenbruch der Stromversorgung zu verhindern. Dabei wird die elektrische Energieversorgung sektorenweise und zeitlich begrenzt gemäss einem vordefinierten Plan abgeschaltet. Die stundenweise Abschaltung der Stromversorgung erfolgt vorsorglich und wird vorab angekündigt.
Sollte diese Massnahme trotz aller sonstigen Anstrengungen ergriffen werden müssen, hat der Landesführungsstab in Zusammenarbeit mit den Liechtensteinischen Kraftwerken (LKW) einen Notfallplan erarbeitet, um die Stromversorgung von kritischen Infrastruktureinrichtungen aufrechtzuerhalten. Dabei wurden sowohl die technische Machbarkeit als auch die Vorgaben der schweizerischen Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen (OSTRAL) berücksichtigt. Der sog. „Notfallplan Energiemangellage“ wurde heute von der Regierung genehmigt.
Die Netzinfrastruktur der LKW setzt einer gezielten Ausnahme einzelner Objekte von Stromabschaltungen technische Grenzen. Für die grosse Mehrheit der kritischen Infrastrukturen, wie dem Landesspitals, der Landespolizei, der Gasversorgung sowie der Wasser- und Abwasserversorgung kann jedoch eine permanente Stromversorgung sichergestellt werden.
Auch wenn eine Strommangellage für diesen Winter inzwischen als unwahrscheinlich gilt, sind die entsprechenden Institutionen dank dem „Notfallplan Energiemangellage“ im Falle einer erneut drohenden Strommangellage im Winter 2023/24 vorbereitet.