Kleine Anfrage der Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz zum Thema: Corona-Abschlussbericht
Im September-Landtag 2021 hat der Gesundheitsminister anlässlich des Traktandums «In-formation der Regierung zur aktuellen Situation bezüglich Coronapandemie» versprochen, dass die Regierung dem Landtag einen Aufarbeitungsbericht zur Vorgehensweise bei der Coronapandemie vorlegen wird. Diese Arbeiten seien im Jahr 2020 aufgrund der zweiten Welle unterbrochen worden und es hätte damals keinen Sinn gemacht, diese Arbeiten wie-der aufzunehmen. Im Sommer 2021 seien die entsprechenden Arbeiten sodann aber weiter-gelaufen. Auch wenn man wahrscheinlich noch einige Jahre nicht sagen kann, dass wir Corona gänzlich hinter uns gelassen haben, wäre es nun an der Zeit dem Landtag einen ent-sprechenden Abschlussbericht vorzulegen.
Ich habe daher folgende Fragen:
Wann können wir mit einem Corona-Abschluss- beziehungsweise -Aufarbeitungsbericht rechnen? Die Regierung hat den ursprünglichen Auftrag zur Erstellung eines Berichts zur Aufarbeitung der Covid-19-Pandemie in Liechtenstein im Sommer 2021 an das Liechtenstein-Institut vergeben und eine Arbeitsgruppe zur Aufarbeitung eingesetzt. Während der Pandemiewelle im Herbst/Winter 2021/2022 wurden diese Arbeiten jedoch eingefroren, da es nicht sinnvoll erschien, auf dem bisherigen Höhepunkt der Pandemie einen Aufarbeitungsbericht zu erstellen. Im Frühjahr 2022 hat die Regierung ein aktualisiertes Konzept zur Aufarbeitung der Covid-19-Pandemie zur Kenntnis genommen und die Arbeiten wurden wieder aufgenommen. Die Fertigstellung des Berichts sollte bis Ende August 2022 erfolgen. Da im Bericht ein längeres Kapitel über die öffentliche Meinung zur Corona-Pandemie enthalten sein wird, wurde es jedoch als sinnvoll erachtet, die Abstimmung zum 2G-Gesetz abzuwarten, so dass die Ergebnisse der Abstimmungsanalyse in die Studie eingearbeitet werden konnten. Der Abschluss der Studie hat sich aufgrund personeller Engpässe am Liechtenstein-Institut weiter verzögert. Der Abschlussbericht sollte nun zeitnah finalisiert werden können und es ist vorgesehen, dass dieser dem Landtag für die März-Sitzung vorgelegt wird.
Wenn die Regierung der Ansicht ist, dass es für einen solchen Schlussbericht noch zu früh ist: Was sind die Gründe hierfür? Siehe Antwort auf Frage 1.
Wann genau es für den Gesundheitsminister dann der richtige Zeitpunkt für einen solchen Aufarbeitungsbericht ist, um diesen zu erstellen oder uns dann vorzulegen? Siehe Antwort auf Frage 1.
Kleine Anfrage des Abg. Georg Kaufmann zum Thema: Landesgesundheitskommission
Im September Landtag 2020 stellten sowohl der Abg. Mario Wohlwend als auch der Sprechende zwei Kleine Anfragen betreffend die Weiterentwicklung des liechtensteinischen Gesundheitswesens. Dies als Folge einer mehrteiligen Seminarreihe zu Gesundheitsthemen an der Privaten Universität in Triesen. Die damaligen Fragen wurden vom damaligen Gesellschaftsminister Pedrazzini mit dem Verweis beantwortet, dass es eine ganze Reihe von konkreten Ansatzpunkten für neue Versorgungsmodelle gebe, die es zu analysieren gelte. Gemäss der Beantwortung beider Kleinen Anfragen habe er damals die Landesgesundheitskommission mit der Evaluierung von Lösungsvorschlägen aus dem Themenbereich «Weiterentwicklung Berufe» (mit Priorität 1) und «neue Versorgungsmodelle» (mit Priorität 2) beauftragt. Der Gesellschaftsminister betonte dabei, dass die Kommission ihre Arbeit dazu in Kürze aufnehmen werde.
Gemäss den Aussagen in den Rechenschaftsberichten hat die Landesgesundheitskommission jedoch weder im Jahr 2020 noch im Jahr 2021 getagt.
Wie oft hat die Landesgesundheitskommission im Jahr 2022 getagt? Die Landesgesundheitskommission hat im Jahr 2022 nicht getagt.
Falls sie getagt hat: Hat sie sich den beiden im September 2020 mit Priorität 1 und 2 bewerteten Themenbereichen angenommen und was ist das Resultat dieser Analyse? Siehe Antwort zu Frage 1.
Falls sie nicht getagt hat: Was sind die Gründe für das mehrjährige Nichtstun der Landesgesundheitskommission? Ein Teil der in der Landesgesundheitskommission vertretenen Institutionen, insbesondere das Amt für Gesundheit, das den Vorsitz innehat, war in den letzten Jahren mit der Pandemie sehr stark ausgelastet. Dies betrifft auch noch das laufende Jahr. Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Zudem hat das Amt für Gesundheit im laufenden Jahr mit der Organisation der medizinischen Untersuchungen im Rahmen der Flüchtlingswelle und der Vorbereitung auf ein mögliches Auftreten von Affenpocken sowie eine mögliche Energiemangellage im Gesundheitswesen einen sehr hohen Arbeitsanfall.
Wurden die im September versprochenen Analysen zu den beiden Themenbereichen «Weiterentwicklung Berufe im Gesundheitswesen» und «neue Versorgungsmodelle» von einer anderen Stelle bearbeitet und analysiert? Und was sind die daraus folgenden Massnahmen? Es wurde keine weitere Stelle mit den Analysen bzw. der Evaluierung der betreffenden Themenbereiche beauftragt.
Wie stellt sich die Regierung zur Zukunft der Landesgesundheitskommission? Die Landesgesundheitskommission hat für die Regierung einen hohen Stellenwert. Die erste konstituierende Sitzung soll Anfang 2023 stattfinden.
Kleine Anfrage des Abg. Johannes Kaiser zum Thema: Verfügbarkeit von LAK-Pflegeplätzen in Liechtenstein
Nicht einmal, sondern schon mehrere Male bin ich mit der Fragestellung kontaktiert worden, weshalb im Liechtensteiner Unterland ältere pflegebedürftige Menschen, wenn sie einen Pflegeplatz – vor allem im neuen Haus St. Peter- und Paul in Mauren – beanspruchen möchten, keinen erhalten, obwohl das Haus zur Hälfte leer steht.
Es ist für die betroffenen Menschen und Familien nicht nachvollziehbar, dass jemand trotz Wohnnähe in der eigenen Gemeinde weit weg in einem Pflegeheim im Oberland untergebracht werden muss oder gar im Ausland.
Mir sind Fälle zugetragen worden, die nicht einmal in unserem Land einen Pflegeplatz erhalten konnten, sondern nach Gams in das Pflegeheim gehen mussten.
Meine Fragen an die Regierung sind:
Was kann ich diesen Menschen antworten? Die Bereitstellung von Bettenkapazitäten in den LAK-Häusern orientiert sich an der Bedarfsplanung und der Nachfrage. Ein Vollbetrieb aller vier Pflegeabteilungen im LAK-Haus St. Peter und Paul mit einer entsprechenden Auslastung zu 95% ist ab dem Jahr 2026 zu erwarten. Für dieses Jahr ist der Betreib von zwei Abteilungen mit insgesamt 32 Betten vorgesehen. Die Auslastung dieser beiden Abteilungen liegt derzeit bei 78% und entspricht somit der Plangrundlage.
Dass die Nachfrage nach einem Pflegeplatz kurzfristig, situativ und in Einzelfällen nicht immer wohnortnah realisiert werden kann, liegt insbesondere daran, dass der Stellenplan beim Pflegepersonal trotz intensiven Rekrutierungsbemühungen nicht besetzt werden kann. Zudem stellt die LAK vermehrt fest, dass betroffene Personen erst im Notfall vorstellig werden und in kürzester Zeit eine Lösung erwarten.
Wie stellt sich die Regierung dazu, wenn eine ältere, pflegebedürftige Person, die 100 Meter vom LAK-Haus St. Peter- und Paul entfernt wohnt und ewig in dieser Gemeinde lebte, dort keinen Pflegeplatz erhält, obwohl das Haus zur Hälfte leer steht? Das Wohnortsprinzip hat für die LAK eine hohe Priorität und wird, wenn immer möglich, berücksichtigt. Allerdings gibt es immer wieder Rahmendbedingungen, welche eine wohnortnahe Belegung nicht zulassen. Primäres Ziel ist eine fachgerechte und zeitnahe Versorgung von pflegebedürftigen Menschen. Aufgrund der überschaubaren Distanzen von wenigen Kilometern scheint diese Priorisierung in Ausnahmenfällen zumutbar.
Hat Liechtenstein mit den Pflegeheimen im benachbarten Rheintal wie Gams entsprechende Vereinbarungen, sodass die Leute dorthin verwiesen werden? Nein
Wie kann diese Situation schnellstmöglichst gelöst werden, damit die einheimischen älteren Menschen in den dazu erstellten LAK-Häusern zumindest in Liechtenstein einen Pflegeplatz erhalten? Gar, wenn das Haus nicht ausgelastet ist? Der Fachkräftemangel in der Pflege ist kein Problem, welches sich schnell lösen lässt. Neben der Personalrekrutierung ist die Erhöhung der Berufsverweildauer entscheidend. Die Regierung hat bereits mit allen Leistungserbringern Gespräche aufgenommen, um diese Ziele nachhaltig einer Lösung zuzuführen. Dies auch im Kontext zur schweizerischen Pflegeinitiative.
Kleine Anfrage der Abg. Dagmar Bühler-Nigsch zum Thema: Teuerungsanpassungen
In dieser Session behandeln wir den Landesvoranschlag. Dabei fällt zum Beispiel auf, dass die Teuerungsanpassungen bei den Landesangestellten stattfindet. Das ist gut und richtig. Bei verschiedenen anderen Leistungen des Staates findet man solche Teuerungsanpassungen nicht. Diese Diskussion sorgt beispielsweise auch bei der AHV aktuell für aufgeheizte Gemüter. Auch bei Sozialleistungen – und beispielsweise in der Postulatsbeantwortung zur finanziellen Entlastung von Familien beim Thema Familienzulagen zu sehen – findet man keine automatischen Teuerungsanpassungen. Während bei verschiedenen Themen eine Teuerungsanpassung gesetzlich verankert ist, ist das bei anderen nicht der Fall. So weit, so gut. Ich hätte dazu aber ein paar Fragen:
Welche Begründung gibt es – ausser den gesetzlichen Grundlagen – für diese unterschiedliche Handhabung? Keine.
Wie beurteilt die Regierung den Umstand, dass Teuerungsanpassungen nicht flächendeckend vorgenommen werden generell? Die unterschiedliche Handhabung ist historisch gewachsen und war zum Zeitpunkt der Verabschiedung der jeweiligen Gesetze politisch gewollt.
Was würde es aus Sicht der Regierung finanziell und gesellschaftlich bedeuten, wenn man einen Teuerungsausgleich für die diversen Leistungen für die Einwohnerinnen und Einwohner (wirtschaftliche Hilfe, Ergänzungsleistungen, Familienzulagen, etc.) automatisieren würde? Eine detaillierte Abklärung der finanziellen Auswirkungen eines automatischen Teuerungsausgleichs für alle Transferleistungen würde den Rahmen einer Kleinen Anfrage sprengen.
Auch für die unterschiedlichen Definitionen des Existenzminimums ist kein Teuerungsausgleich vorgesehen. Was wären die Auswirkungen einer solchen Massnahme? In Liechtenstein wie auch in der Schweiz existieren ein sozialversicherungsrechtliches, ein soziales und ein gerichtliches Existenzminimum. Diese Unterscheidungen sind auf die jeweiligen gesetzlichen Rechtsgrundlagen zurückzuführen. So wird für die Berechnung der Höhe der Ergänzungsleistungen für Rentnerinnen und Rentner ein Existenzminimum unterstellt, welches etwas höher ist als das soziale Existenzminimum, da es für die Abdeckung eines dauerhaften Bedarfes ausgerichtet wurde, während die Ausrichtung von Sozialhilfe meistens nur vorübergehender Natur ist. Das gerichtliche Existenzminimum bei Lohnpfändung kann aufgrund von Pauschalbeträgen einmal höher oder auch tiefer als die beiden anderen genannten Existenzminima zu liegen kommen.
Die Einführung eines Teuerungsausgleichs hätte zur Folge, dass das Existenzminium höher wäre, was im Bereich der Wirtschaftlichen Sozialhilfe sowie der Ergänzungsleistungen Mehrkosten nach sich ziehen würde. Falls das gerichtliche Existenzminimum teuerungsbedingt erhöht würde, hätte dies bei Betreibungen bzw. Exekutionen zur Folge, dass dem jeweiligen Schuldner ein höherer Betrag verbleiben würde.
Kleine Anfrage des stv. Abg. Huber Büchel zum Thema: Liechtensteinisches Landesspital
Seit dem 1. Februar hat das Landesspital den ärztlichen Notfalldienst übernommen. Das heisst, seitdem gehen Patienten am Abend beziehungsweise in der Nacht oder am Wochenende, mit Schmerzen im Bauch oder mit einem Husten direkt zum Landesspital. Zuvor war das Modell so gestaltet, dass der Patient bei solchen Beschwerden zuerst zu einem Arzt ging, der an diesem Tag Notfalldienst hatte. Die Ärzte wechselten sich untereinander immer ab, sodass man an einem Sonntag entweder nach Balzers oder vielleicht am nächsten Sonntag nach Ruggell fahren musste. Seit dem 1. Februar findet nun eine Zentralisierung des ärztlichen Notfalldienstes im Landesspital statt.
Aus dieser Praxisänderung ergeben sich mir die folgenden Fragen:
Wie ist die Regierung mit der Zentralisierung des ärztlichen Notfalldienstes im Allgemeinen zufrieden? Das Landesspital hat den ärztlichen Notfalldienst von den Hausärzten ohne Umstände und rasch übernommen. Die Regierung beurteilt diesen Schritt als notwendig und geglückt und dankt dem Landesspital dafür.
Was sind die Rückmeldungen vonseiten der Patienten und der betroffenen Belegschaft? Die Patienten nutzen das Angebot insbesondere an den Wochenenden sowie an Feiertagen und sind laut Aussage des Landesspitals zufrieden. Das höhere Patientenaufkommen ist auf der Notfallstation spürbar. An Wochentagen nutzen die Patienten weiterhin die Hausarztpraxen. Die Mitarbeitenden im Landesspital sind motiviert, die Notfallpatienten rund um die Uhr zu behandeln.
Was sind die Rückmeldungen vonseiten der Patienten und der betroffenen Belegschaft? In beiden Varianten erfolgt die Abrechnung nach Tarmed. Im Landesspital können die bestehenden Vorhalteleistungen genutzt werden. Die Umstellung ist daher grundsätzlich kostenneutral.
Welche Statistiken hierzu gibt es? Das Landesspital führt Statistik über die Fallzahlen auf der Notfallstation sowie über Diagnosen und Schweregrade aller Notfall-Patienten.
Hat die Umstellung auf das neue Modell zu einer Mengenausweitung geführt? Anhand des Tarifpools könnte man die Auswirkungen der Umstellung auf die Mengen rückwirkend analysieren. Die Positionen mit Notfallzuschlag bei den Arztpraxen müssten sinken. Für eine verlässliche Aussage dazu sind aber auf Seiten der Kassen noch nicht ausreichend Daten vorhanden.