Der Kauf der Liegenschaft Mühle durch die Gemeinde Vaduz liegt nun über vier Jahre zurück. Die heutigen Mitglieder der FBP-Fraktion im Gemeinderat Vaduz waren an den damaligen Verkaufs- und Vertragsverhandlungen nicht beteiligt und können dazu keine Aussagen machen. Klar ist aber, dass das Grundstück im Sinne eines vorsorglichen strategischen Bodenerwerbs gekauft wurde, tatsächlich auch mit der Idee, den Restaurantbetrieb aufrecht zu erhalten.
Intensive Untersuchungen haben aber ergeben, dass aufgrund von diversen Mängeln am Gebäude (Brandschutz, Behindertengerechtigkeit, Lebensmittelhygiene, Haustechnik, Erdbebensicherheit etc.) rund CHF 7,4 Mio. in die Liegenschaft investiert werden müssten. Eine solche Ausgabe von Steuergeldern ist aus unserer Sicht für einen Restaurantbetrieb auch in Vaduz nicht gerechtfertigt.
Es ist festzuhalten, dass in den Sommermonaten 2022 auf Initiative der FBP mehrere Gespräche zwischen den Fraktionssprechern von FBP und VU stattgefunden haben. Ziel der Gespräche war eine Auslegeordnung mit allen Möglichkeiten (Vermietung, Pacht, Tausch, Verkauf, mit und ohne Renovation etc.). Aufgrund des damals laufenden Gerichtsverfahrens, welches von Privatpersonen gestartet worden war, konnten im Gemeinderat aber keine Entscheide gefällt werden. Es hat sich bei diesen Gesprächen jedoch klar herauskristallisiert, dass weder ein Verkauf noch eine Vermietung oder eine Verpachtung angestrebt wird.
Der Antrag von Philip Thöny vom 22. November, die Gruppierungen „IG Mühle“ und „Vaduzer Medienhaus AG“ zu informieren, dass der Gemeinderat am Rückbau des Landgasthofs Mühle gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 18. August 2020 festhält, ist im Sinne der Information selbstverständlich, auch im Wissen, dass die VU-Fraktion ansonsten der Gemeinde gerne mangelnde Kommunikation und fehlende Transparenz vorwirft.
FBP-Fraktion gegen Liegenschaftsverkauf
Die FBP-Fraktion des Gemeinderats Vaduz steht zu ihrer Meinung, dass die Liegenschaft nicht verkauft werden soll oder muss. Wie schon mehrfach kommuniziert, werden in den kommenden Monaten Projektmöglichkeiten abgeklärt, z.B. die Vergabe eines Baurechts oder ein Bodentausch, genauso wie es mit anderen Grundstücken der Gemeinde auch geschieht. Dazu sollen aber – entgegen dem Antrag der VU-Fraktion – nicht nur zwei Interessenten eingeladen werden, sondern es hat ein ordentliches öffentliches Ausschreibungsverfahren zu erfolgen, das allen offensteht. Für die Zeit zwischen dem Abbruch des Gebäudes und dem Start eines eventuellen neuen Projektes macht es aus heutiger Sicht Sinn, das Grundstück zu begrünen.